Sicherheitsbeauftragte: Ehrenamt mit Vorbildfunktion
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen nach §22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sicherheitsbeauftragte unterstützen dabei, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten.
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
Zu den ehrenamtlichen Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten gehört nach §20 der DGUV Vorschrift 1:
Sie machen auf Unfallgefahren aufmerksam – Bsp. Schnittgefahr am Messer
Sie machen auf Gesundheitsgefahren aufmerksam – Bsp. Hautbelastung durch Feuchtarbeit
Sie überzeugen sich vom Vorhandensein der Schutzeinrichtungen – Bsp. fehlende Schutzzäune erkennen
Sie überzeugen sich von der ordnungsgemäßen Benutzung der Schutzeinrichtungen – Bsp. manipulierte Verriegelungseinrichtungen an Schutztüren erkennen
Sie überzeugen sich vom Vorhandensein der Persönlichen Schutzausrüstung – Bsp. Ist die Schutzbrille verfügbar?
Sie überzeugen sich von der ordnungsgemäßen Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung – Bsp. Wird die Schutzbrille getragen?
Sie greifen bei ihren Aufgaben informierend ein und unterstützen ihre Führungskräfte bei der Durchführung von Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Durch ihre Präsenz und Vorbildfunktion bewirken sie ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten.
Rechte von Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte üben ihr Ehrenamt neben ihrer eigentlichen Arbeit aus. Im Gegenzug steht ihnen Folgendes zu:
Sie nehmen an Betriebsbesichtigungen durch Aufsichtspersonen der BGN teil (in ihrem Bereich)
Sie nehmen an Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch Aufsichtspersonen der BGN teil (in ihrem Bereich)
Sie erhalten Kenntnis über die hierbei erzielten Ergebnisse
Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden
Sie haben ein Recht auf Fortbildung (soweit erforderlich für die bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und unter Berücksichtigung betrieblicher Belange)
Sicherheitsbeauftragte ersetzen nicht die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) oder einer Betriebsärztin bzw. eines Betriebsarztes.
Auswahl von Sicherheitsbeauftragten
Bei der Auswahl von Personen ist das Kapitel 2.4 in der DGUV-Information 211-042 zu beachten:
Keine Vorgesetzten / Führungskräfte (Ausnahme bei kleinen Betrieben)
Freude am Thema Arbeitssicherheit
Freude am Umgang mit Menschen
Langjährige Beschäftigte mit Betriebserfahrung
Fachlich und persönlich unter den Mitarbeitenden anerkannt
Aus- und Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte
Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben kompetent und wirkungsvoll wahrnehmen können, bietet die BGN ein Programm an, das aus Aus- und Fortbildung besteht.
Die Grafik zeigt das Angebot für Sicherheitsbeauftragte im Überblick. Mit Klick auf die Grafik gelangen Sie zum jeweiligen Angebot.
Nach der Ausbildung kann direkt jede Fortbildung besucht werden.
Ausbildung:
Basis-Seminare
In Präsenz:
Ausbildung zum Sibe,
alle Branchen (5 Tage)
Digital:
1 Onlineseminar
+
1 Webseminar
Fortbildungs-
Seminare
Branchenspezifische
Angebote
Themenspezifische
Angebote
Regionale
Angebote
Die Ausbildung können Sie als Präsenzseminar oder als rein digitale Ausbildung absolvieren.
Variante Präsenzseminar
Mit dem Präsenzseminar ist die Ausbildung komplett abgeschlossen. Betriebe, die auf wirksame Sicherheitsbeauftragte setzen und eine Sicherheitskultur umsetzen möchten, sind hier am besten aufgehoben.
Termine der Basisseminare in Präsenz (einwöchiges Komplettseminar)
Variante digitale Ausbildung
Die digitale Ausbildung besteht aus zwei Modulen: Dem Teil 1 als Onlineseminar mit selbstorganisierter Lernphase und dem anschließenden Teil 2 als Webseminar. Bitte melden Sie sich für den Sibe-Teil 2 erst an, wenn Sie den Sibe-Teil 1 erfolgreich beendet haben.
Termine der digitalen Ausbildung (zweiteilig)
Sibe Basis-Seminar in Präsenz
Ausbildung zum Sibe, alle Branchen
Alternatives und gleichwertiges Ausbildungsformat:
Sibe Basis-Teil 1
Online - Selbstlernen
+
Sibe Basis-Teil 2
Webseminar
Ausbildung →
Nach der Ausbildung haben Sicherheitsbeauftragte ein Recht auf Fortbildung. Die BGN bietet dazu Folgendes an:
Branchenspezifische Fortbildungen, z. B. Hotel-/Gastgewerbe, Industrie oder Fleischwirtschaft
Themenspezifische Fortbildungen, z. B. Erfahrungsaustausch, Gefahrstoffe
Regionale Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte aus Kleinbetrieben bis 50 Beschäftigte
Wir empfehlen, die frei wählbaren Fortbildungsangebote jeweils in einem Abstand von 3 Jahren in Anspruch zu nehmen.
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der firmeninternen Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten. Dieses Basisseminar für Sicherheitsbeauftragte kann als Blended-Learning (ca. 8 Stunden Online-Phase plus 1,5 Seminartage) oder komplett als Präsenzseminar (3 Seminartage) durchgeführt werden.
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