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Kostenfreies Beratungsangebot bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz
Der ASD*BGN steht mit seinen Betreuungsleistungen im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für einen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Daher haben wir unser Angebot um die Möglichkeit einer psychologischen Beratung ergänzt.
Qualifizierte Beratung ohne Verpflichtungen
Über Telefon, Chat oder E-Mail erreichen Sie qualifizierte Beraterinnen und Berater, mit denen Sie Ihre Situation besprechen. Dabei wird gemeinsam nach konkreten Lösungsmöglichkeiten oder Hilfsangeboten gesucht. Es stehen Ihnen insgesamt bis zu fünf Stunden Beratungszeit zur Verfügung.
Wichtig für Sie: Sie sind zu nichts verpflichtet und entscheiden jederzeit selbst, ob und in wie weit Sie Vorschläge annehmen oder nicht.
Angebot in Anspruch nehmen
Berater kontaktieren
Nehmen Sie Kontakt mit unserem Dienstleister auf und lassen Sie sich kostenfrei beraten.
Anonym, vertraulich und kostenfrei für Sie und Ihren Betrieb
Die Beratung ist für Mitgliedsbetriebe des ASD*BGN kostenfrei. Rufen Sie einfach unter der angegebenen Servicenummer an oder nehmen Sie Kontakt über Chat oder E-Mail auf.
Die Gespräche werden absolut vertraulich behandelt. Das ist die Grundvoraussetzung der psychologischen Beratung. Weder Ihr Arbeitgeber, der ASD*BGN, die Berufsgenossenschaft, noch die betreuende Arbeitsmedizinerin bzw. der Arbeitsmediziner oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfahren, dass Sie das Angebot in Anspruch genommen haben.
Unterstützung für Betroffene von Gewalt und traumatischen Ereignissen
Vorfälle direkt an die BGN melden
Sollten Sie einen Überfall, Angriff, Bedrohung, Belästigung oder ein anderes traumatisches Ereignis bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg erlebt oder als Zeugin oder Zeuge miterlebt haben, ist die Beratung über Telefon, Chat oder E-Mail nicht die richtige Anlaufstelle. Melden Sie stattdessen den Vorfall direkt an die BGN.
Die BGN kümmert sich um Betroffene und stellt bei Bedarf direkt einen Kontakt zu einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten her. Denn ein traumatisches Ereignis im Zusammenhang mit der Arbeit kann ein Arbeitsunfall sein und auch so von der BGN behandelt werden.