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BGN-Hilfen zu Lüftungsmaßnahmen in der Corona-Pandemie

Fragen und Antworten

Thema Lüftung

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Ja, das geht. Bleibt die CO2 -Konzentration im Raum bei voller Belegung stets unter 800 ppm, so besteht in der Regel kein weiterer Lüftungsbedarf. Ansonsten sollte die Lüftung verbessert werden. Die Abstands- und sonstigen Hygieneregeln bleiben dennoch bestehen.

Ja, generell gelten 800 ppm CO2 als sichere Konzentration. Weitere Details zur Lüftung sind unserer Lüftungsbroschüre zu entnehmen:

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Die BGN unterstützt den Einsatz von Sekundärluftreinigern in Form von Beratungen und über ihre Medien, nicht aber mit einer finanziellen Zuwendung. Sekundärluftreiniger können in Arbeitsbereichen eine sinnvolle Maßnahme sein, wenn keine ausreichende Außenluftzufuhr gewährleistet ist.

 

Ja, soweit der Hersteller die ausreichende Wirkung der UV-C-Entkeimung nachweist. Hier gibt es im Detail allerdings Schwierigkeiten, da es hierfür noch kein genormtes Verfahren gibt. Eine Norm ist aktuell aber in Bearbeitung und soll noch Ende 2021 veröffentlicht werden.

Schwebstofffilter H13 und H14 sind teurer, haben einen höheren Druckverlust (= Energiebedarf) aber auch einen höheren Abscheidegrad als F9 bzw. ISO ePM1 80%. Bei der Reinluftrückführung in den gleichen Raum ergibt sich die Reinigungswirkung aus dem Produkt von Volumenstrom und Abscheidegrad. Insofern ist die Wahl eines Filters mit leicht geringerem Abscheidegrad, aber dafür deutlich höherem Volumenstrom unter dem Strich wirkungsvoller als ein höchst abscheidender Filter mit bescheidenem Volumenstrom. Das gilt nur für die Luftrückführung in denselben Raum. Vorhandene Umluftanlagen lassen sich aufgrund des Druckverlustes normalerweise nicht auf HEPA aufrüsten. Hier gilt F9 bzw. ISO ePM1 80% allgemein als gute Wahl.

Die Abscheidung von Aerosolen durch Filterung wird normgerecht geprüft. Es gilt auch als sicher, dass sich Viren stets an Aerosole oder andere Oberflächen anheften. Sie treten nie singulär auf (wie auf den schönen einschlägigen Bildern). Insofern kann ein Luftfilter Coronaviren sicher aus der Luft holen und damit die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung verringern. Die genaue Bedeutung des Übertragungspfades Aerosole im Gegensatz zur Tröpfcheninfektion (größere, ballistisch fliegende Tröpfchen) oder zur Schmierinfektion (über Oberflächen) ist tatsächlich nicht endgültig geklärt. Die Desinfektionswirkung von UV-C oder Plasmareinigern ist bei korrekter Auslegung der Geräte sehr wahrscheinlich, kann aber in Ermangelung einer Norm noch nicht normgerecht belegt werden.

Eine Luftströmung kann zur Belüftung von Räumen und zur Verdünnung von Virenlasten führen. In unglücklichen Fällen könnte eine Luftströmung auch Viren von einer infizierten Person zu einer (noch) nicht infizierten transportieren. Insofern ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Luftströmung einen positiven oder einen negativen Einfluss hat.

Neue Vorschriften gibt es nicht. Im Prinzip genügt es zunächst, die alten Vorschriften konsequent einzuhalten (Arbeitsstättenverordnung, ASR A3.6). Die Lüftungsbranche hat sich des Problems aber angenommen und bietet aktuell eine Vielzahl von Konzepten an, mit deren Hilfe eine Lüftungsanlage "coronasicher" gebaut und betrieben werden kann. Und das auch ohne die Mitarbeit von Fensteröffnern mit Stoppuhren.

Erst einmal prüfen, ob ausreichend Zuluft, möglichst mit Wärmerückgewinnung, möglich ist. Ansonsten als zweite Wahl Umluft mit ausreichender Filterung bzw. Entkeimung. Ein Lüftungsbauer des Vertrauens kann helfen. Die BGN berät auch individuell.

Wird ein Biozidprodukt (Chlordioxid) freigesetzt, das gemäß Herstellerangaben Aerosole (gemeint sind Bakterien, Viren und Pilze) bereits in der Luft neutralisiert und auch Oberflächen und Gegenstände desinfiziert, wird dieses Chlordioxid dann aber auch von den Beschäftigten eingeatmet. Das sehen wir kritisch. Alles, was dem Keim schadet, schadet auch der menschlichen Lunge. Insofern sollten solche Luftreiniger nur dann in Räumen betrieben werden, wenn sich dort keine Beschäftigten dauerhaft aufhalten.

Dezentrale Nachrüstlösungen für den Bestand werden seit einigen Jahren in zunehmender Vielfalt für jeden Anwendungsfall angeboten. Realistisch betrachtet ist das (neben Zentrallüftungsanlagen) die einzige Möglichkeit, Räume kontrolliert, tatsächlich ausreichend zu belüften. Mit einer integrierten Wärmerückgewinnung sogar nachhaltig und zugfrei. Die Fensterlüftung ist wegen der Nutzerabhängigkeit schon ein Notnagel, der in der Praxis eher schwer flächendeckend durchzusetzen ist.

Bei der Kombination von Luftfilter und UV-C wird oft der Luftfilter mittels (schwacher) UV-C-Strahlung bestrahlt, um im Filter abgeschiedene Keime mit der Zeit zu deaktivieren. Das ist schon sinnvoll, um Keimwachstum auf dem Filter zu unterbinden. Eine andere Technik nutzt die Luftfilter in dieser Kombination nur, um die Luft vorzureinigen und entkeimt dann mit einer (sehr starken) UV-C-Strahlung den Luftstrom direkt. Beide Prinzipien können bei korrekter Auslegung gut funktionieren.

Das hängt nun davon ab, welche "Gefahrstoffe" gemessen werden sollen. Geht es nur um menschliche Emissionen, so kann ein einfaches CO2-Messgerät (Lüftungsampel) ausreichen. Siehe z. B. Stiftung Warentest Heft 2/2021 (Externer Link). Die Messwerte sollten während der Pandemie stets unter 800 ppm CO2 liegen. Die Beurteilung versagt aber, wenn im Arbeitsbereich noch andere CO2-Quellen wie z. B. Trockeneis verwendet werden.

Generell lehnen wir die Ausbringung von reizenden Substanzen in die Atemluft ab, wenn Beschäftigte dieser Anwendung dauerhaft ausgesetzt sind. Wasserstoffperoxid mit einer Konzentration in der Atemluft 3000fach unterhalb des AGW können wir nicht mehr nachweisen. Es stellt sich die Frage inwieweit in diesem Konzentrationsbereich noch eine desinfizierende Wirkung nachweisbar ist. Alles, was dem Keim schadet, schadet auch der menschlichen Lunge.

Das ist richtig. Insofern sind Luftreiniger eine schnelle (Not)lösung gegen die Gefahr von Masseninfektionen in geschlossenen Räumen. Eine zielgerichtete Außenluftzufuhr (am besten mit Wärmerückgewinnung) leistet mehr und ist damit deutlich nachhaltiger. Die Installation ist aber auch aufwändiger und langwieriger. Das ist die Lösung, die von allen Fachleuten z. B. für Klassenzimmer deutlich bevorzugt wird.

TAD-Hotline

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Richtig Lüften digital

BGN-Lüftungs-App

Errechnen Sie in der App, wann Sie Lüften müssen und lassen Sie sich mit dem Timer daran erinnern.

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Richtig Lüften leicht gemacht

BGN-Lüftungsrechner

Mit unserer Rechenscheibe können Sie sehen, wie oft Sie nach bestimmter Raumgröße und Personenanzahl lüften müssen. 

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