In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche

Bei der BGN-Suche handelt es sich um eine Volltextsuche, die alle vorhandenen Daten auf der BGN-Webseite durchsucht. Um die Ergebnisse zu präsizieren können Sie links die Einstellung "Exakte Suche" wählen.

Patientin überreicht Versicherungskarte der BGN.

Technischer Aufsichtsdienst

zurück zur Übersicht

Betriebsbetreuung vor Ort

Aufsichtspersonen und Beratungsassistenten der BGN betreuen die Betriebe vor Ort. Sie sind ausgebildete und erfahrene Fachleute und beraten die Unternehmer und Versicherten zu allen Fragen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Besonders effektiv ist die Beratung, wenn Arbeitsschutzbelange schon bei der Planung von Betriebsstätten, Maschinen und Anlagen berücksichtigt werden. Nehmen Sie daher am Besten frühzeitig Kontakt zu uns auf, wenn Sie ein größeres Um- oder Neubauprojekt planen.
 

Die Aufsichtspersonen haben außerdem – zusätzlich zur Beratung – einen gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen in den Betrieben. Daher haben Sie auch verschiedene gesetzlich verankerte Rechte, insbesondere das Recht, Betriebe (auch unangemeldet) zu besichtigen. Dabei werden sie durch den Unternehmer oder einen Angestellten des Betriebs begleitet. Sie dürfen vom Betrieb Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren auf Arbeitsschutzbelange hin überprüfen usw. (§ 19 SGB VII). Die Aufsichtspersonen ordnen im Einzelfall auch an, welche Maßnahmen der Unternehmer im Einzelnen zu treffen hat.

Alle Aufsichtspersonen und Beratungsassistenten der BGN können sich mit einem Dienstausweis legitimieren. Fragen Sie danach, wenn Sie Zweifel an der Identität Ihres Besuchers haben.

Wichtige Telefonnummern:

Telefonische Auskunft

Ihre Fragen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beantwortet unsere Technische Hotline:
Fon 0621 4456-3517

Die Hotline ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Anfragen per E-Mail

Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an die Adresse
praevention@bgn.de

Schwere / Tödliche Unfälle:

Telefonische Sofortmeldung

Tödliche Unfälle oder Unfälle, bei denen mehr als drei Personen verletzt wurden, sind der BG unverzüglich telefonisch zu melden. Auch besonders schwere Unfälle sollten Sie unverzüglich melden. Nutzen Sie hierzu bitte die Nummer unseres Notfalltelefons:
Fon 0621 4456-666

TAD-Hotline

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Newsletter

Immer informiert mit unserem Newsletter!

Jetzt abonnieren!

Newsletter für Kleinbetriebe

Infos zu Seminar­ange­boten und aktuellen Arbeits­schutz­themen – speziell für Kleinbetriebe.

Jetzt abonnieren!