Die Basis: Unsere gesetzliche Aufgabe
Aufsichtspersonen erfüllen einen wichtigen Teil des gesetzlichen Auftrages der Berufsgenossenschaften: Sie überwachen die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in den Betrieben und beraten Unternehmer und Versicherte zu allen Fragen des Arbeitsschutzes (§ 17 und § 18 SGB VII).
Hinter diesen Formulierungen verbergen sich vielfältige Tätigkeiten und Anforderungen. Denn um die gesetzliche Aufgabe wirkungsvoll erfüllen zu können, müssen Aufsichtspersonen entsprechende Fähigkeiten und Kompetenzen haben.
Es gibt zwei Ausbildungswege zur Aufsichtsperson in Abhängigkeit von der mitgebrachten Qualifikation: Personen mit einem einschlägigen Hochschulstudium der Ingenieur- oder Naturwissenschaften erwerben in einer zweijährigen Ausbildung bei der BGN das nötige Fachwissen. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung zur Aufsichtsperson AP I ab. Personen mit einer Qualifikation entsprechend dem Kompetenzniveau sechs des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) (i.d.R. Meister/Techniker oder vergleichbares Niveau) absolvieren eine einjährige Ausbildung bei der BGN und schließen mit einer Prüfung zur Aufsichtsperson AP II ab. Einzelheiten zur Ausbildung können den entsprechenden Prüfungsordnungen entnommen werden (s.u. unter Downloads).
Die Tätigkeiten der Aufsichtsperson im Überblick
Das Tätigkeitsspektrum der Aufsichtsperson ist extrem vielseitig. Sie bearbeitet sowohl technische Fragestellungen als auch Probleme aus den Arbeitswissenschaften und der Betriebsorganisation. Außerdem wirkt sie in Ausbildungsveranstaltungen zum Arbeitsschutz als Dozent und Experte mit.
Aufsichtspersonen haben einen sehr engen Bezug zur betrieblichen Praxis. Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung und Überwachung vor Ort, d. h. in den Betrieben. Für eine wirkungsvolle und kompetente Beratung müssen die Aufsichtspersonen deshalb genaue Kenntnisse über die Prozesse, Verfahren, Maschinen und Abläufe der verschiedenen Gewerbezweige und Branchen haben.
Zu diesen Kernaufgaben können weiterführende Tätigkeiten hinzukommen. Diese Tätigkeiten können sich von der Teilnahme an institutionsübergreifenden Arbeitskreisen und Projekten über die Mitarbeit in nationalen und internationalen Normungsgremien bis hin zu Aufgaben der Kommunikation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erstrecken.
Technische Fragestellungen: Immer wieder neu
Aufsichtspersonen begegnen tagtäglich ganz unterschiedlichen technischen Fragestellungen. Sie betreten mit Problemlösungen immer wieder Neuland, denn die Technologie und die Verfahren in den Mitgliedsbetrieben entwickeln sich ständig weiter. Technisches Verständnis sowie Interesse an Innovationen und neuen Fragestellungen sind also unabdingbar für eine fachlich fundierte Beratung und Dienstleistung.
Die Aufgaben der Aufsichtspersonen umfassen so verschiedene Aspekte wie
Prüfung relevanter Sicherheitsfunktionen an Maschinen
Beratung bezüglich Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten an Maschinen und verketteten Anlagen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Back- und des Gastgewerbes; Erarbeitung von Vorschlägen zur Risikominderung
Analyse der betrieblichen Lärmsituation, Begleitung von Messungen und Beratung zur Lärmminderung
Unterstützung bei der Reduzierung von Emissionen gefährlicher Stoffe und Substanzen (Gase, Stäube, Rauche); Beratung zur sicheren Verwendung, Handhabung und Lagerung von Gefahrstoffen
Hilfestellung bei Fragen zu Brand- und Explosionsgefahren.
und vieles mehr.
Arbeitswissenschaften und Betriebsorganisation: Der Mensch im Mittelpunkt
Sicherheit und Gesundheitsschutz werden nicht durch technische Maßnahmen allein sichergestellt. Das ist seit langem bekannt. Daher bearbeiten Aufsichtspersonen der BGN nicht nur technische Fragenstellungen sondern auch arbeitswissenschaftliche und betriebsorganisatorische Problembereiche. Beispiele hierfür sind
Beratung zu Fragen der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen (Lastenhandhabung, Klima, Lüftung, Arbeitsplatzeinrichtung und -ausstattung, Beleuchtung, Bildschirmarbeit, Monotonie, Vigilanz. …)
Unterstützung bei der Optimierung der betrieblichen Ablauforganisation unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Einführung von Arbeitsplatzrotation, Arbeitsbereicherung, Aufgabenerweiterung, alternative Schichtmodelle …)
Unterstützung der Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
Förderung eines systematischen Arbeitsschutzes (d. h. Integration des Arbeitsschutzes in alle betrieblichen Abläufe)
Diskussion und Beratung zur Einführung und Verbesserung von Managementsystemen.
Aus- und Weiterbildung: Die Aufsichtsperson als Trainer und Coach
Die Berufsgenossenschaften sind einer der größten Träger von Maßnahmen der Erwachsenenbildung in Deutschland. In Schulungsstätten und in den Unternehmen aber auch bei regionalen Vortragsveranstaltungen vermitteln Aufsichtspersonen als Dozenten ihr Arbeitsschutzwissen. Dabei geht es sowohl um die Weitergabe von Informationen als auch um die Motivation der Teilnehmer zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Aufsichtsperson ist hier also Trainer und Coach.
Beispiele für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind
Seminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und betriebliche Vorgesetzten
Fachseminare zu speziellen Fragestellungen
Begleitung von Schwerpunktaktionen und Kampagnen
Informationsveranstaltungen bei Versammlungen von Berufsverbänden, Innungen
Vorträge und Workshops in den Betrieben
Generalist, Fachmann, Berater und Trainer im Arbeitsschutz: Die Vielfalt machts
Die Beispiele zeigen, wie vielfältig die Aufgaben einer Aufsichtsperson sind und wie viele Rollen sie einnimmt. Ob als Generalist für alle Fragen der Arbeitssicherheit, als Fachmann für spezielle Themenfelder, als Berater der Betriebe bei Projekten oder als Trainer in der Aus- und Weiterbildung – die Tätigkeiten der Aufsichtsperson sind immer herausfordernd und abwechslungsreich. Dabei ist die Aufsichtsperson aber kein Einzelkämpfer, sondern sie arbeitet dort, wo es erforderlich ist, interdisziplinär mit Fachleuten anderer Bereiche (z. B. mit Arbeitsmedizinern, Naturwissenschaftlern, Psychologen) zusammen.
Die Aufsichtsperson hilft den Menschen in den Betrieben, sicher zu arbeiten und ihre Gesundheit dabei zu schützen. Sie unterstützt die Unternehmen, ihre Verantwortung im Arbeitsschutz effektiv und wirtschaftlich wahrzunehmen. Die Aufsichtsperson trägt zur Verringerung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bei und erfüllt damit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.
Die Vertreterversammlung der BGN hat am 12. November 2020 die Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation zum 1. Januar 2021 für die BGN und gleichzeitig die Außerkraftsetzung der bisherigen Prüfungsordnung beschlossen. Die Genehmigung der Inkraftsetzung der Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 (AZ: IIIb1-34104-4/41) erteilt.
Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation
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Die Vertreterversammlung der BGN hat am 24. Juni 2021 die Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation entsprechend dem Kompetenzniveau sechs des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) (AP II) zum 1. August 2021 für die BGN beschlossen.
Die Genehmigung der Inkraftsetzung der Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation entsprechend dem Kompetenzniveau sechs des Deutschen Qualifikationsrahmens wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 8. September 2021 (AZ: IIIb1-34104-4/42 BGN) erteilt.
Prüfungsordnung II für Aufsichtspersonen
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