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    KPZ-Betreuung Schausteller

    Seite | Letzte Aktualisierung 22.08.2024

    Speziell für Schau­steller gibt es eine Gruppe an Dienst­leistern, die sich im Auftrag der BGN als aus­ge­wiese­ne Spezia­listen um die arbeits­medi­zinische und sicher­heits­technische Betreuung von Schau­steller­betrieben kümmern. Diese beraten Sie kosten­frei und bei Ihnen vor Ort – egal ob im Winter­­quartier oder auf dem Festplatz.Die Dienstleister sind durch die BGN zur Beratung legitimiert und können sich über eine Visitenkarte in Ihrem Betrieb ausweisen.Nach­stehend finden Sie die…


    Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

    Seite | Letzte Aktualisierung 24.04.2018

    Alle Betriebe mit einer/einem Beschäftigten oder mehr müssen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung vorweisen. Die BGN hat diese gesetzliche Vorgabe gemäß Arbeitsschutzgesetz/Arbeitssicherheitsgesetz in einer Vorschrift umgesetzt: Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" enthält alle Möglichkeiten der Betreuung.Neben der der sogenannten Regelbetreuung gibt es zwei alternative Betreuungsmodelle, bei denen die Unternehmerin oder der Unternehmer…


    Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

    Seite | Letzte Aktualisierung 07.12.2022

    Backbetriebe, Fleischwirtschaft, Gastgewerbe, Schausteller, Getränke- und NahrungsmittelherstellungSie haben verschiedene Betreuungsmöglichkeiten weiter lesen Betreuungsmodelle0621 4456 - 3535asd-befreiung@bgn.de asd-befreiung@bgn.de


    Betreuung Fleischwirtschaft

    Seite | Letzte Aktualisierung 07.12.2022

    Ihre Betreuungsmöglichkeiten1 bis 10 BeschäftigeKompetenzzentrenmodell oderRegelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigtenmehr als 10 und bis 50 BeschäftigteBGN-Unternehmermodell oderRegelbetreuungmehr als 50 BeschäftigteRegelbetreuungBetreuungsmodelle0621 4456 - 3535asd-befreiung@bgn.de asd-befreiung@bgn.de


    Wer ist versichert?

    Seite | Letzte Aktualisierung 24.04.2018

    Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (also Versicherungsfällen) vorzubeugen ist ein gemeinsames Ziel der BGN und ihrer Mitgliedsbetriebe. Kommt es trotz aller Anstrengungen zum Versicherungsfall, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer bei der BGN in guten Händen.1. BeschäftigteVersichert gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind bei der BGN alle Arbeitnehmer wie z. B. Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und Auszubildende, die in…