Bei der BGN gibt es unterschiedliche Aktenzeichen für unterschiedliche Sachverhalte.
Das Aktenzeichen angeben
Bei Anschreiben an die BGN sollte darauf geachtet werden, dass das zutreffende Aktenzeichen angegeben wird, um eine reibungslose Zuordnung zu gewährleisten.
Um eine richtige Zuordnung von eingehenden Zahlungen zu gewährleisten, sollte im Zahlungsverkehr die Unternehmensnummer angegeben werden. Diese ist auf jedem Beitragsbescheid oben rechts unter "Unser Zeichen" vermerkt. Erfolgen Zahlungen aufgrund einer Mahnung oder einer Ratenzahlungsvereinbarung, ist bei allen Einzahlungen das Forderungsaktenzeichen anzugeben.
Die Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Sie kennzeichnet den Unternehmer, die Unternehmerin in Verbindung mit dem betriebenen Unternehmen. Die ersten 12 Ziffern bilden die Unternehmernummer. Sie kennzeichnet wie schon beschriebenen den Unternehmer oder die Unternehmerin. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere von einer Rechtsperson betriebene Unternehmen unterscheiden zu können. Je nachdem, wie viele Unternehmen ein Unternehmer, eine Unternehmerin betreibt, steht am Ende also eine 001, 002, 003 und so weiter.
Zusammen bilden die Unternehmernummer und das Kennzeichnen für das Unternehmen die Unternehmensnummer (UNR.S).
Die UNR.S ist wie folgt aufgebaut: nnnn nnnn nnnn nnn (Leerzeichen dienen der besseren Lesbarkeit).
Unter dieser Unternehmensnummer wird abgewickelt:
der Schriftwechsel, der im Zusammenhang mit dem Unternehmen steht (z.B. Zuständigkeits- und Veranlagungsangelegenheiten, allgemeine Anfragen zum Unternehmen)
Beitragsabrechnung für alle Beschäftigten des Unternehmens.
Es ist außerdem bei der DEÜV-Meldung im Feld Mitgliedsnummer (MTNR) anzugeben.
Sofern für einer Unternehmerin oder einen Unternehmer oder einen im Unternehmen ohne Arbeitsvertrag mittätigen Ehegatten eine freiwillige Versicherung besteht, wird diese unter einem gesonderten Aktenzeichen geführt und abgerechnet. Das Aktenzeichen für eine freiwillige Versicherung beginnt mit den Buchstaben "MV". Dieses Aktenzeichen wird verwendet bei
Schriftwechsel im Zusammenhang mit einer freiwilligen Versicherung
Beitragsanforderungen für die freiwillige Versicherung
Beispiel: MV 77.234.567.891
Alle für eine Person/Firma unter der Unternehmensnummer bzw. dem Versicherungsaktenzeichen entstehenden Forderungen werden unter einem gesonderten Aktenzeichen zusammengeführt, das mit den Buchstaben "MF" beginnt.
Unter dem Forderungsaktenzeichen wird der Schriftwechsel abgewickelt, der aus der Beitragsanforderung unter der Unternehmensnummer und dem Versicherungsaktenzeichen resultiert. So werden hierunter beispielsweise Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen oder bei verspäteter Zahlung Mahnungen versandt.
WICHTIG: Unter dem Forderungsaktenzeichen ergehen keine Beitragsbescheide.