Wir helfen, die Arbeit menschengerecht zu gestalten, Unfälle zu verhindern, Berufskrankheiten vorzubeugen sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Im Schadensfall gewährleisten wir eine optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung. Im Versicherungsfall leistungsberechtigt sind alle Arbeitnehmer aus Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der BGN sowie alle, die eine freiwillige Versicherung bei der BGN abgeschlossen haben. Versicherungsfall bedeutet: Arbeits- oder Wegeunfälle und Berufskrankheiten.
Prävention
Wir unterstützen unsere Mitgliedsbetriebe mit einem breiten Leistungsangebot bei der sicheren und gesunden Arbeitsgestaltung. Dazu zählen:
arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
ein umfangreiches Seminarangebot
Unterstützung bei Gesundheitstagen
Mess- und Analyseservice
das BGN-Prämienverfahren sowie der BGN-Präventionspreis
Veranstaltungen wie Arbeitsschutz- und Branchentagungen

Wir helfen Unternehmern bei der sicheren und gesunden Gestaltung der Arbeit in Ihrem Betrieb. Betriebsberater der BGN unterstützen konkret z. B. bei der:
Anschaffung neuer Anlagen und Maschinen
Erarbeitung von Lärmschutzmaßnahmen
sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen
Suche nach Ersatzstoffen für Gefahrstoffe
Erstellung von branchenspezifischen Sicherheitskonzepten

Die BGN ist für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verantwortlich. Für die Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb finden Sie Informationen und Handlungshilfen für die Gefährdungsbeurteilung, Absturzprävention, Rückengesundheit und vieles mehr.
Wichtige Gesetze und Vorschriften zum Nachlesen, Arbeitssicherheitsinformationen (ASI), Branchenleitfäden und Vorlagen für Betriebsanweisungen – mit unseren Praxishilfen und Serviceangeboten unterstützen wir Unternehmen jeder Branche und Betriebsgröße. Mit dem BGN-Newsletter und dem Webmagazin AKZENTE bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Printmedien bestellen Sie einfach über den Medienshop.

Die BGN forscht unter anderem zu Staubexplosionen, Hauterkrankungen und Allergien. In der Versuchsanlage Kappelrodeck werden Schutzsysteme für Staubexplosionen unter realen Bedingungen und mit realen Größen auf Herz und Nieren getestet.

Wir schulen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter branchenspezifisch, um sie für die Problematik arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu sensibilisieren und sie bei der Vermeidung von Arbeits- und Wegeunfällen wie auch von Berufskrankheiten zu unterstützen.
Die BGN übernimmt für Beschäftigte aus Mitgliedsbetrieben die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer.
Versicherung und Leistungen

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sorgt die BGN für die optimale medizinische Behandlung und Rehabilitation.
Ein leistungsfähiges, abgestuftes System von Heilverfahrensarten – sowohl in der Akutphase als auch in der Rehabilitationsphase – stellt die bestmögliche Versorgung sicher. Wenn nötig in eigens dafür qualifizierten berufsgenossenschaftlichen Spezial- und Unfallkliniken.
Durch der eigenen Hände Arbeit die Existenz zu sichern – das ist ein wesentlicher Faktor unseres täglichen Lebens. Das geht einher mit Wertschätzung und Selbstwertgefühl. Die BGN setzt deshalb in der Rehabilitation alles daran, verunfallte oder berufserkrankte Versicherte zurück in das berufliche Leben zu begleiten – so gut und so schnell wie möglich und am besten an den bisherigen Arbeitsplatz.
Die Reha-Managerinnen und -Manager beraten ihre Versicherten deshalb frühzeitig ausführlich über künftige berufliche Möglichkeiten.
Um eine selbstbestimmte Teilhabe in den Bereichen Familie, Freizeit, Kultur, Sport und Erholung, Kommunikation, Wohnen und Mobilität zu ermöglichen, stellt die BGN verschiedene Hilfen und Unterstützungen für den Alltag bereit.
weiterlesenWir sichern Ihren Lebensunterhalt mit:
Verletztengeld als Lohnersatz oder Verdienstausfall bei freiwillig Versicherten
Übergangsgeld während einer berufsfördernden Maßnahme
Renten an Versicherte oder Hinterbliebene
Die Höhe der Geldleistungen richtet sich bei der Unternehmerversicherung und freiwillig versicherten Personen nach der Versicherungssumme.
weiterlesenWer infolge eines Versicherungsfalls pflegebedürftig wird, erhält entweder Pflegegeld, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt. Die Versicherten entscheiden nach Möglichkeit selbst, wie und auf welche Weise sie die benötigte Pflege in Anspruch nehmen. Wer Angehörige zu Hause pflegt ist dabei gesetzlich unfallversichert.
weiterlesenUnsere Expertinnen und Experten
informieren Sie über die Möglichkeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagements,
helfen bei Fragen zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements,
beraten Sie bei Fragen zu Arbeitsplatzanpassungen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen,
unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und schlagen Verbesserungs-/ Anpassungsmöglichkeiten vor,
informieren Sie über mögliche Leistungen der einzelnen Rehabilitationsträger und helfen gegebenenfalls bei der Suche der richtigen Ansprechpartner.