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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Eine Mitarbeiterin und zwei Mitarbeiter eines Fleischereibetriebs tragen Schutzkleidung und packen Wurstwaren ab.

BGN-Prämienverfahren

Branche Fleischwirtschaft

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Verschiedene Geldscheine und das Wort Prämie als Buchstabenklötze.

Sie kennen sich schon aus? Dann geht es hier direkt zu den nötigen Dokumenten.

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Fragen und Antworten

Lächelnde Bäcker arbeiten zusammen am Laptop

Wir beantworten Ihnen alle Fragen zum Prämienverfahren und geben Ihnen Tipps zur Teilnahme. 

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Die Abgabefrist für die Antragsunterlagen für das Prämienverfahren 2023 endet am 31.03.2024.

So sichern Sie sich Ihre Prämie

Mit dem BGN-Prämienverfahren wollen wir betriebliche Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fördern, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen. In unserem Prämienbogen schlagen wir konkrete Präventionsmaßnahmen vor, für deren Umsetzung Sie Prämienpunkte erhalten. Je mehr Maßnahmen Sie umsetzen, desto höher ist die Chance, dass Sie eine Prämie ausgezahlt bekommen. 

Wichtige Tipps:
 

  • Sie müssen nicht alle Maßnahmen erfüllen, um erfolgreich teilzunehmen!

  • Investieren Sie für die erste Teilnahme ein paar Stunden, und Sie erhalten in den Folgejahren die Prämie mit viel geringerem Aufwand.

  • Nehmen Sie sich unbedingt den Erläuterungsbogen zur Hand. Er gibt Ihnen nützliche Informationen zur Durchführung der Maßnahmen und zu den Teilnahmebedingungen.

  • Viele Maßnahmen bringen jahrelang Punkte. Bescheinigungen und Belege müssen als Nachweise bei einer Prüfung bereitstehen!

  • Die prämierungsfähigen Maßnahmen richten sich nach dem Unfallgeschehen in Ihrer Branche. Mit Ihrer Teilnahme verringern Sie gezielt Arbeitsausfälle und fördern die Gesundheit Ihrer Beschäftigten.

Die Prämie kann immer, unabhängig von der erreichten Punktzahl, beantragt werden. Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen in jedem Fall ein, auch wenn Sie die erforderliche Punktzahl nicht erreicht haben – das hilft uns, das Verfahren für Sie zu optimieren.

Der Weg zu Ihrer Prämie:

 

1. Prämien-
bogen
sichten
2. Planen und
Vorbereiten
 
3. Maßnahmen
umsetzen
 
4. Offene Fragen
klären
 
5. Antragsunter-
lagen anfordern &
einreichen

Passt diese Branche zu Ihrem Unternehmen?

Lesen Sie sich zuerst den Prämienbogen für Ihre Branche durch: Zum Prämienbogen

Sollte dieser Prämienbogen nicht die Prozesse und Abläufe Ihres Unternehmens abbilden, können Sie gerne einen Prämienbogen für eine andere Branche auswählen: Zur Branchenauswahl

Wichtig: Die Teilnahme am Prämienverfahren kann nicht mit Maßnahmen aus unterschiedlichen Prämienbögen erfolgen. Sie müssen sich für einen Prämienbögen aus einer Branche entscheiden.

Wenn Ihnen die Entscheidung schwerfällt, kontaktieren Sie uns bitte: Zum Kontakt

Was können Sie sofort umsetzen und was ist sogar schon gemacht?

Gehen Sie die Antragsunterlagen einmal durch und Sie werden schnell feststellen, dass der Weg zu Ihrer Prämie – auch für den Kleinbetrieb – gar nicht weit ist!

Viele Maßnahmen gehen schnell oder sind sogar schon längst Alltag in Ihrem Betrieb.

Die BGN unterstützt Sie durch entsprechende Hilfsmittel im Medienshop und finanzieller Förderung einzelner Präventionsmaßnahmen. Welche Maßnahmen gefördert werden, können Sie im Erläuterungsbogen nachlesen.

Schritt für Schritt durch den Prämienbogen

Gehen Sie den Prämienbogens vorab durch und beachten Sie unbedingt unsere Hilfsdokumente. Wir haben Erläuterungen zu jeder Präventionsmaßnahme zusammengestellt.

Wenn Sie am Ende eines Prämienjahres in das Verfahren einsteigen, empfehlen wir Ihnen die Übersicht „Last-Minute-Maßnahmen“.

Downloads und Erläuterungen

Wenn noch etwas unklar ist: Kontaktieren Sie uns!

Antworten zu den häufigsten Fragen zum Prämienverfahren finden Sie in unseren FAQ.

Oder wenden Sie sich direkt an uns:
Fon: 0621-4456-3636
E-Mail: Praemienverfahren@bgn.de

Alle Fragen zur Sicherheit in Ihrem Betrieb beantwortet die für Sie zuständige Aufsichtsperson: 
Persönlichen Ansprechpartner finden 

FAQ Prämienverfahren

Teilnahme über das Extranet der BGN (digital)

Eine schnelle, unkomplizierte Teilnahme am Prämienverfahren ist über unser Extranet möglich: Ab dem 1. Januar können Sie den Prämienbogen für das zurückliegende Jahr direkt online ausfüllen und abschicken – es ist kein Anfordern und Rücksenden der Antragsunterlagen nötig!

Hier geht es direkt zum Login: Extranet-Login

Liegen Ihnen noch keine Zugangsdaten fürs Extranet der BGN vor?
Hier können Sie Ihre Zugangsdaten anfordern: Extranet Zugangsdaten oder telefonisch unter 0621-4456-6966.

Antragsunterlagen in Papierform per Telefon oder E-Mail

Wenn Sie das Extranet nicht zur Teilnahme nutzen wollen, können Sie ab dem 1. Oktober des laufenden Prämienjahres die Antragsunterlagen auch auf diesen Wegen anfordern:

Betriebe, die im Vorjahr erfolgreich am Prämienverfahren teilgenommen haben, erhalten ihre Formulare für das Folgejahr automatisch.

Sie haben jedes Jahr bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, die ausgefüllten Antragsunterlagen des Vorjahres im Original an folgende Anschrift einzusenden:

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Abteilung 2.6
Frau Schaaf / Frau Weide
68136 Mannheim

Dazu verwenden Sie einfach das von uns beigefügte Rücksendeschreiben.

Sollte Ihr Unternehmen mit mehreren Standorten am Prämienverfahren teilnehmen, muss zusätzlich zum Prämienbogen eine detaillierte Anlage ausgefüllt werden. Diese wird Ihnen automatisch zusammen mit dem Prämienbogen zugeschickt. Der Prämienbogen ist nur mit vollständig ausgefüllter Anlage gültig!

Im Juni erhalten Sie einen Prämienbescheid über das erzielte Ergebnis. Im Anschluss erfolgt die Auszahlung der Prämie.

BGN-Newsletter

Wenn Sie Interesse an wichtigen Informationen von Ihrer BGN haben und an Termine und Fristen erinnert werden möchten, dann melden Sie sich hier für unseren Newsletter an: Anmeldung BGN-Newsletter

 

 

Schritt für Schritt durch den Prämienbogen 2023

Erläuterungen zu jeder Präventionsmaßnahme

Achtung! Hier finden Sie lediglich eine Info-Version des Prämienbogens für Sie zur Vorbereitung. Für die Teilnahme am Prämienverfahren muss der offizielle Prämienbogen und ggf. eine Anlage eingereicht werden. Wie Sie die offiziellen Antragsunterlagen anfordern können, erklären wir in Schritt 5.

Prämienbogen
PDF-Datei 

Erläuterungsbogen
PDF-Datei

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im Erläuterungsbogen. Dort gibt es ausführliche Informationen zur Teilnahme am Prämienverfahren, sowie Hilfestellungen und Internetlinks zu den einzelnen Maßnahmen. Zusätzlich wird erklärt, welche Belege oder Nachweise für den Fall einer möglichen Prüfung im Unternehmen vorhanden sein müssen. 

Hilfsdokumente:

Maßnahmenplanung / Punkteberechnung
Excel-Tabelle

Modellprojekt-Liste 
PDF-Datei

ASA-Check Prämienverfahren
PDF-Datei

BGN-Präventionspreis – prämierte Beiträge bis 2022
PDF-Datei

Im Block 1 des Prämienbogens wird nach den rechnerisch Vollbeschäftigten Ihres Unternehmens im jeweiligen Prämienjahr gefragt.

Die Anzahl rechnerisch Vollbeschäftigter ermitteln Sie, indem Sie die in Ihrem Unternehmen tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden (ohne Fehlzeiten wie Urlaub, Krankheit, Kurzarbeit etc.) durch den Richtwert 1600 teilen. Das Ergebnis, kaufmännisch gerundet, ergibt die Anzahl rechnerisch Vollbeschäftigter. Sollte Ihr Unternehmen mit mehreren Standorten am Prämienverfahren teilnehmen, muss zusätzlich zum Prämienbogen eine detaillierte Anlage ausgefüllt werden. Diese wird Ihnen automatisch zusammen mit dem Prämienbogen zugeschickt. Der Prämienbogen ist nur mit vollständig ausgefüllter Anlage gültig!

Unsere Tipps zu Block 2:

  • Alle Maßnahmen zur Beschaffung neuer Geräte steigern neben Arbeitsschutz auch die Produktivität / Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs, da sie ebenfalls zu einer Reduktion von Aus- und Störfällen der Maschinen beitragen. Die Abläufe in Ihrem Betrieb werden seltener gestört und Sie produzieren effizienter.

  • Derartige Anschaffungen kommen selten vor, vielleicht auch mal 10 Jahre lang nicht. Diese Maßnahmen gelten dennoch als erfüllt, wenn es für alle Anschaffungen beachtet wird.
    Hier gibt es nützliche Informationen zur richtigen Beschaffung: www.stopp-manipulation.org

2.1: Haben Sie im Betrieb mehr Ersthelfer bestellt und ausgebilden lassen, als es nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" erforderlich wäre?

2.2: Ist in Ihrem Betrieb klar geregelt, dass sicherheitstechnische Mängel gemeldet werden müssen, wie die Meldung zu erfolgen hat und dass die Mängel behoben werden?

2.3: Haben Sie die Manipulation von Schutzeinrichtungen verboten und werden Verstöße geahndet?

2.4: Werden bei der Bestellung von Maschinen die Hersteller bzw. Lieferanten schriftlich aufgefordert, sichere Maschinen mit optimalen Schutzlösungen zu liefern, wodurch Manipulationen überflüssig werden?

2.5: Haben Sie in Ihrem Betrieb ein Arbeitsschutz-Management-System eingerichtet, das durch ein Zertifikat oder eine vergleichbare Bescheinigung belegt wird, oder haben Sie die Arbeitsschutzorganisation Ihres Betriebes mit einem geeigneten Hilfsmittel (z. B. „GDA-ORGACheck“) systematisch überprüft und dies schriftlich dokumentiert?

2.6: Wurden bei der schriftlich dokumentierten Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für die unterschiedlichen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen jeweils die betroffenen Beschäftigten aktiv einbezogen?

Unsere Tipps zu Block 3:

  • Es ist sehr wichtig, dass alle Beschäftigten selbstständig arbeiten und alle Probleme im Bedarfsfall auch in Eigenverantwortung lösen können.

    • Beispiel: Gesprächsführungsseminare / Seminare zu Konfliktlösung

  • Die Teilnahme an einem nicht verpflichtenden Seminar bringt drei Jahre lang Punkte für das Prämienverfahren.

  • Die Teilnahme an den Seminaren ist für Mitgliedsbetriebe kostenneutral!

3.1: Haben Sie oder einer Ihrer Beschäftigten in den Jahren 2021 - 2023 an einem Web-Seminar der BGN teilgenommen?

3.2: Haben Sie oder einer Ihrer Beschäftigten in den Jahren 2021 - 2023 an einem Online-Seminar der BGN oder FSA (Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin) teilgenommen?

3.3: Haben Sie oder einer Ihrer Beschäftigten in den Jahren 2021 - 2023 an einem Informations- oder Fortbildungsseminar der BGN mit mindestens 4 Seminarstunden teilgenommen?

3.4: Haben Sie oder einer Ihrer Beschäftigten in den Jahren 2021 - 2023 einen Lernsnack der BGN genutzt?

4.1: Haben mindestens 10% Ihrer Beschäftigten in den Jahren 2021 - 2023 an einem Fahrsicherheitstraining, einem Eco-Safety-Training oder einem Fahrradseminar teilgenommen?

4.2: Sind die Beschäftigten bzw. Fahrer anhand einer auf die betrieblichen Belange zugeschnittenen Betriebsanweisung zur Ladungssicherung unterwiesen?

Unsere Tipps zu Block 5:

  • Die Gesundheit der Beschäftigten ist in einem Unternehmen das höchste Gut. Besonders für Kleinunternehmer fallen Ausfälle besonders ins Gewicht. Oftmals ist es sehr schwer, Aushilfen zu finden. Schützen Sie Ihr Team. Ergonomie ist Betriebssicherung!

  • Bei allen Beschaffungsmaßnahmen gilt hier das Gleiche wie bei Block 2: Wenn man neu beschafft, dann gleich die richtig guten Arbeitsmittel. Wenn Sie schon bei der Beschaffung an Sicherheit denken, dann bleiben Ihre Beschäftigten gesund und Ihre Produktionsabläufe störungsfrei!

5.1: Haben Sie in den Jahren 2021 - 2023 die Medien und Hilfsmittel der aktuellen Hautschutzaktion „Deine Haut – Dein persönlicher Schutzanzug“ bei der BGN abgerufen und im Betrieb zum Einsatz gebracht?

5.2: Stehen Ihren Beschäftigten an Arbeitsplätzen höhenverstellbare Arbeitstische zur Verfügung oder ist die Höhe der Arbeitsfläche an den jeweiligen Beschäftigten individuell angepasst?

5.3: Wurden in den Jahren 2021 - 2023 technische Maßnahmen umgesetzt, die eine dauerhafte Reduzierung der manuell zu handhabenden Lasten zum Ergebnis hatten?

5.4: Wird eine konkrete Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung aus den Handlungsfeldern a) Suchtmittelkonsum, b) Ernährung / Betriebsverpflegung, c) Stressbewältigung / psychosoziale Belastungen oder d) Bewegungsgewohnheiten / arbeitsbedingte körperliche Belastungen vom Arbeitgeber gefördert?

5.5: Ist durch spezielle bauliche Maßnahmen sichergestellt, dass alle Maschinen, die einen Lärmbereich verursachen, baulich abgetrennt aufgestellt sind?

Unsere Tipps zu Block 6:

6.1: Werden zum Aufschneiden von Kartonagen und ähnlichen Gebinden ausschließlich spezielle Sicherheitsmesser verwendet?

6.2: Werden Maßnahmen der vorbeugenden Instandhaltung umgesetzt und sind diese in einem Instandhaltungsplan dokumentiert?

6.3: Werden für die Lagerung bzw. den innerbetrieblichen Transport von Messern immer geeignete Behältnisse verwendet, die ein Verletzungsrisiko verringern?

6.4: Tragen alle Beschäftigten, die mit Handmessern bei Ausbein-, Zerlege- oder Zuschneidearbeiten im Produktions- oder Verarbeitungsbereich eingesetzt sind, neben der vorgeschriebenen Schutzausrüstung zusätzlich an der messerführenden Hand einen schnitthemmenden Handschuh?

6.5: Werden in Ihrem Betrieb zum Austausch und zur Wartung von Maschinenmessern schnitthemmende Handschuhe verwendet?

6.6: Haben Sie alle im Betrieb verwendeten Leitern und Tritte in einem Leiterkataster erfasst und verwenden Sie dieses als Grundlage für die wiederkehrende Prüfung der Leitern?

6.7: Setzen Sie beim sogenannten "offenen" Entschwarten / Entvliesen mindestens einen von einer akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsstelle geprüften Entschwarter / eine geprüfte Entvliesmaschine ein, der / die mit einer zusätzlichen technischen Schutzmaßnahme (automatische Abschaltung bei Berührung der Messerklinge) ausgerüstet ist?

A: Führen Sie nach Unfällen und Beinaheunfällen eine systematische Unfallanalyse durch und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Vision Zero – einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen?

B: Haben Sie in den Jahren 2021 - 2023 erstmals einen von der BGN mit dem Präventionspreis ausgezeichneten Beitrag in Ihrem Betrieb umgesetzt?

C: Hat sich Ihr Betrieb in den Jahren 2021 - 2023 an einem Modellprojekt der BGN beteiligt?

D: Haben Sie für den Präventionspreis 2024 einen qualifizierten Beitrag eingereicht?

E: Haben Sie im Betrieb in den Jahren 2021 - 2023 besondere Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen (z. B. bauliche oder organisatorische Lösungen), um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?

F: Haben Sie in 2023 einen betrieblichen Gesundheitstag durchgeführt?

G: Wird ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Beschäftigten angeboten, die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind?

H: Haben Sie eine Beurteilung psychischer Belastungen vorgenommen, ggf. Maßnahmen ergriffen und deren Effekte bewertet?

I: Haben Sie die Gefahr eines Zusammenstoßes zwischen Fahrzeugen und Menschen auf dem gesamten Betriebsgelände minimiert, durch bauliche Maßnahmen oder interaktive technische Systeme?

J: Ist durch lüftungstechnische Maßnahmen sichergestellt, dass alle Beschäftigten mindestens mit 100 m³/h pro Person mit Außenluft oder gereinigter Innenluft versorgt werden?

K: Ist in Ihrem Unternehmen mindestens eine stationäre Bandsäge mit den neuen Schutzsystemen „Kamera-System“ (optische Überwachung des Gefahrenbereiches um das Sägeband) und „Kurzschluss-System“ (Bediener ist elektrisch leitend mit der Bandsäge verbunden) im Einsatz, die von einer akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsstelle geprüft ist?

L: Haben Sie in Ihrem Betrieb mit max. 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellt und bei der BGN ausbilden lassen?

Unterstützung bei Gesundheitstagen

Mitarbeiter bei einem Gesundheitstag

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Gesundheitstag –  für den erfolgreich durchgeführten Gesundheitstag gibt es 10 Prämienpunkte.

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BGN-Präventionspreis

Stele des Präventionspreises. Im Hintergrund ein verschwommenes Bild mit Personen

Sie haben noch bessere Ideen für noch besseren Arbeitsschutz? Zeigen Sie es uns, sammeln Sie 10 Prämienpunkte und gewinnen Sie bis zu 10.000 Euro!

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Hotline Prämienverfahren

0621 4456 - 3636

Hier werden Ihre Fragen zum Prämienverfahren beantwortet.
Sie möchten Vorschläge machen, was in Zukunft prämiert werden soll? Geben Sie uns Feedback!

praemienverfahren@bgn.de praemienverfahren@bgn.de

Erfahrungsberichte

Akzente-Artikel "Ein Instrument der Null-Unfall-Strategie"

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Erfahrungsberichte

Hier erzählen DURST MALZ und ACHAT Hotels über das Prämienverfahren. 

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Erfahrungsberichte

Impulse für die Prä­ventions­kultur - Stimmen zum Prämienverfahren 2017

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Denken Sie an die Fristen!

Antragsunterlagen

Die digitale Version der Antragsunterlagen für das laufende Prämienjahr ist ab dem 1. Januar des Folge­jahres im Extranet der BGN verfügbar. Die Papierversion kann ab dem 1. Oktober über eine E-Mail an praemienverfahren@bgn.de, per Telefon unter 0621-4456-3636 oder per Formular beantragt werden. Die Abgabe­frist für Ihre Antrags­unterlagen läuft immer bis 31. März des Folgejahres.

Fristerinnerung per E-Mail

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