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Patientin überreicht Versicherungskarte der BGN.

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Beitrag zur BGN

Die Mittel zur Erfüllung ihrer gesetzlich festgelegten Aufgaben stellt die BGN jährlich im Umlageverfahren fest. Sie werden durch Beiträge der Unternehmer und der freiwillig versicherten Personen aufgebracht.

Der Beitragsanteil für das Unternehmen richtet sich nach dem Bruttoarbeitsentgelt der Arbeitnehmer und Aushilfen, nach der Gefahrklasse und dem nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres aufgrund der Umlagerechnung festzustellenden Beitragsfuß der Berufsgenossenschaft. Bei den freiwillig Versicherten wird neben der Gefahrklasse und dem Beitragsfuß die Versicherungssumme zur Beitragsberechnung herangezogen. 

Neben diesem so genannten Hauptumlagebeitrag muss die BGN ab dem Beitragsjahr 2008 einen Beitrag zur Lastenverteilung erheben. Dieser setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: der Lastenverteilung nach Neurenten und der Lastenverteilung nach Entgelten. Während sich der Beitrag zur Lastenverteilung nach Neurenten analog zum Hauptumlagebeitrag, also nach dem Bruttoarbeitsentgelt, der Gefahrklasse und dem Beitragsfuß, berechnet, spielen beim Beitrag zur Lastenverteilung nach Entgelten die Gefahrklassen keine Rolle. Außerdem wird hier ein Freibetrag auf das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt gewährt. Auf die Höhe der Beitragsfüße für die Lastenverteilung und somit auf die Höhe dieser Beiträge hat die BGN keinen Einfluss. Auch freiwillig Versicherte müssen einen Beitrag zur Lastenverteilung nach Neurenten entrichten, nicht jedoch zur Lastenverteilung nach Entgelten. 

Auf die zuvor genannten Beiträge werden Nachlässe gewährt, sofern die Eigenbelastung des Beitragspflichtigen in der jeweiligen Tarifstelle geringer ist als die Durchschnittsbelastung dieser Tarifstelle, oder Zuschläge erhoben, sofern die Eigenbelastung des Beitragspflichtigen höher ist als die Durchschnittsbelastung in dieser Tarifstelle.

Nähere Erläuterungen zur Beitrags- und Vorschussberechnung finden Sie in der nachstehenden Übersicht . Verbleibende Fragen beantworten Ihnen gerne telefonisch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Service-Centers in der Zeit von montags bis donnerstags von 7 - 17 und freitags von 7 - 16 Uhr unter der Telefonnummer 0621 4456-1581. 

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