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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche

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Patientin überreicht Versicherungskarte der BGN.

Betriebsanmeldung

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Ihre Mitgliedschaft bei der BGN entsteht mit den vorbereitenden Tätigkeiten für das Unternehmen. Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr Unternehmen binnen einer Woche nach Betriebseröffnung bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. 

In manchen Branchen besteht eine Sofortmeldepflicht. Hierzu zählen das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Schaustellergewerbe und die Fleischwirtschaft. Wer diese Sofortmeldepflicht nicht erfüllt, leistet Schwarzarbeit, bzw. unterstützt diese.

Außerdem muss der Unternehmer Änderungen von Art und Gegenstand des Unternehmens, jede Erweiterung oder Einstellung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen, Änderungen von Voraussetzungen für die Gefahrklassenzuordnung, den Wechsel des Unternehmers, den Eintritt oder das Ausscheiden eines Mitunternehmers und die Änderung der Rechtsform des Unternehmens binnen vier Wochen schriftlich mitteilen. 

Eine Befreiung von der Mitgliedschaft ist nicht möglich. Es entstehen jedoch nur dann Beiträge, wenn versicherte Personen tätig werden. Die Mitgliedschaft endet mit der Betriebsaufgabe.

Wie Sie Ihr Unternehmen bei der BGN anmelden

Digitale Anmeldung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in ihrem Serviceportal ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie für Ihre Betriebsanmeldung nutzen können: 

 

Schriftliche Anmeldung

Für die Anmeldung Ihres Unternehmens bei der BGN laden Sie sich bitte die für die Rechtsform Ihres Unternehmens passende Betriebsbeschreibung (siehe unten) herunter und drucken sie aus.

Die ausgefüllte Betriebsbeschrei­bung schicken Sie mit einer Kopie der Gewerbeanmeldung mit der Post, per Fax oder E-Mail an:

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Geschäftsbereich Mitglieder und Beitrag
68136 Mannheim

E-Mail: beitrag@bgn.de
Fax: 0800 197755-313233 (kostenfrei)

Service-Center

0621 4456 - 1581

Beratungsservice zu Mitgliedschaft und Beitrag:

Montag bis Donnerstag
von 7 bis 17 Uhr und
Freitag von 7 bis 16 Uhr

beitrag@bgn.de beitrag@bgn.de

Die BGN

Die BGN stellt sich vor: Was Sie von uns erwarten können, wie die Selbst­ver­waltung funktioniert und was in der Satzung steht.

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Zuständigkeit

Die BGN ist für die in ihrer Satzung aufge­zählten Ge­wer­be­zweige im gesamten Bundes­gebiet zuständig. Zusätzlich gibt es Zu­ständig­keits­abkommen.

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