Gefährdungsbeurteilung: Risiken erkennen und vorbeugen
Situationen, in denen Gewalt oder traumatische Ereignisse passieren, sind schwer vorhersehbar, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Eine Gefährdungsbeurteilung leistet einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit (§5 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG). Einen Überblick zum Thema gibt Ihnen die Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 9.02 „Gewalt- und Extremereignisse am Arbeitsplatz“.
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Dabei ist auch die psychische Belastung zu berücksichtigen. Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sollte der Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass die Beschäftigten sicher und gesund ihre Arbeit verrichten können.
Die Gefährdungsbeurteilung schafft die Grundlage dafür, die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten von Gewaltereignissen oder anderen traumatischen Ereignissen zu verringern. Vorstellbare und bereits eingetretene Gewaltereignisse müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und Maßnahmen entsprechend abgeleitet sowie umgesetzt werden. Die BGN bietet Materialien und Instrumente zur orientierenden Ermittlung von psychischen Gefährdungen.
weiterlesenStufenpyramide der Gewaltprävention
Zur Einordnung möglicher Erscheinungsformen von Gewalt ist die Stufenpyramide der Gewaltprävention in Anlehnung an das Aachener Model hilfreich. Mehr zu diesem Modell lesen Sie in der Schrift Fachbereich AKTUELL „Grundverständnis von Gewalt bei der Arbeit / in Bildungseinrichtungen“.
Die vier Stufen der Pyramide helfen dabei, Präventionsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten passend für die möglichen Ereignisse zu erarbeiten. Denn die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sollten zu den vorhandenen Gefährdungen passen. Die DGUV gibt zudem Tipps für sicheres Verhalten nach dem Stufenmodell zur Gewaltprävention.
DGUV Information 206-017: Gut vorbereitet für den Ernstfall
Informationen zur Gefährdungsbeurteilung, Betreuungskonzepten im Betrieb, Meldung an den Unfallversicherungsträger sowie Rehabilitation und Teilhabe erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer auch in der DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall! – Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb“.
Abläufe festlegen und Beschäftigte unterweisen
Pflichten und Handlungshilfen
Auf Grundlage der in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefährdungen müssen die Beschäftigten über Schutzmaßnahmen zur Gewaltprävention unterwiesen werden. Alles Wichtige zur Unterweisung finden Sie im BGN-Branchenwissen.
weiterlesenVorlagen
Anhand von Notfallplänen oder Betriebsanweisungen können organisatorische und verhaltensbezogene Handlungen für ganz spezifische Ereignisse vorgegeben und Notfallkontakte festgelegt werden.
Beispiel für einen Notfallplan:
DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall! – Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb“
Vorlagen für Betriebsanweisungen:
Betriebsanweisung zu Überfallprävention und Umgang mit Zahlungsmitteln
Betriebsanweisung zum Umgang mit schwierigen Kunden
Passen Sie die Vorlage an die Gegebenheiten in Ihrem Betrieb an.
Vorlagen
Neben der Gefährdungsbeurteilung ist die Dokumentation von sicherheitsrelevanten Vorfällen und Beinahe-Unfällen ein wichtiges Werkzeug zur Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Checkliste zur Ermittlung von Unfallursachen
Die Checkliste dient in erster Linie der Dokumentation von Vorfällen im innerbetrieblichen Arbeitsablauf. Sie kann jedoch auch bei der Dokumentation von Gewaltereignissen eine Hilfestellung geben.
Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (beschreibbares PDF)
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, muss aufgezeichnet und die Dokumentation mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Genutzt werden kann die Vorlage auch, wenn es bei einem Vorfall ausschließlich zu psychischen oder keinen offensichtlichen Gesundheitsbeeinträchtigungen gekommen ist. Damit ermöglichen Sie die Dokumentation des Arbeitsunfalls, sollte es zu einem späteren Zeitpunkt doch zu Gesundheitsbeeinträchtigungen kommen.
Spezielle Gefährdungen
Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Ein Leitfaden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert Beschäftigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Betriebsräte zum Thema sexuelle Belästigung und gibt Hinweise zu Rechten, Pflichten und Handlungsstrategien für die verschiedenen Personengruppen.
Das Fahnungsblatt Raubüberfall der BGN kann auch im Falle sexueller Belästigung als Hilfestellung zur Täterbeschreibung verwendet werden.
zum LeitfadenFür eine gute Arbeitsatmosphäre ist ein fairer Umgang zwischen Kolleginnen und Kollegen sowie zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden notwendig. Systematische und persönliche Angriffe, Schikanen, Benachteiligungen oder Ausgrenzungen – kurz: Mobbing – führen zu psychischer Belastung und können im schlimmsten Fall krank machen.
Informationsmaterial zum Thema Mobbing
Die DGUV-Publikation „Mobbing – Organisationshilfe zum konstruktiven Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz“ gibt Handlungsempfehlungen, um Mobbing und soziale Konflikte früh zu erkennen und steuernd eingreifen zu können. Enthalten ist auch eine Muster-Betriebsvereinbarung zur Vermeidung und zur Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz.
Die DGUV Information 206-013 „Stress, Mobbing & Co.“ erläutert die psychologischen Hintergründe zu Stress, Mobbing, Burnout und Sucht. Zudem zeigt sie mögliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit auf.
Der Mobbing Report 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt einen Überblick über Akteure und Zuständigkeiten für die Prävention von Mobbing, rechtliche Rahmenbedingungen und Aktivitäten zum Schutz vor Mobbing in der Arbeitswelt und präsentiert Präventionsangebote zur Unterstützung von Betrieben und Beschäftigten.
Sie haben Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet Beratung für Betroffene.
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