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Körperliche Gewalt

Gewaltereignissen vorbeugen

Was können Sie in Ihrem Betrieb tun?

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Gefährdungsbeurteilung: Risiken erkennen und vorbeugen

Situationen, in denen Gewalt oder traumatische Ereignisse passieren, sind schwer vorhersehbar, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Eine Gefährdungsbeurteilung leistet einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit (§5 Arbeits­schutz­gesetz ArbSchG). Einen Überblick zum Thema gibt Ihnen die Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 9.02 „Gewalt- und Extremereignisse am Arbeitsplatz“.

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen eine Gefährdungs­beur­teilung erstellen. Dabei ist auch die psychische Belastung zu berücksichtigen. Mit Hilfe der Gefähr­dungs­beur­teilung psychischer Belastung sollte der Arbeits­platz so gestaltet werden, dass die Beschäftigten sicher und gesund ihre Arbeit verrichten können.

Die Gefährdungs­beurteilung schafft die Grundlage dafür, die Wahrschein­lich­keit für das Eintreten von Gewalt­ereignissen oder anderen traumatischen Ereignissen zu verringern. Vorstellbare und bereits eingetretene Gewalt­ereignisse müssen in der Gefährdungs­beurteilung berücksichtigt und Maßnahmen entsprechend abgeleitet sowie umgesetzt werden. Die BGN bietet Materialien und Instrumente zur orientierenden Ermittlung von psychischen Gefähr­dungen.

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Stufenpyramide der Gewaltprävention

Zur Einordnung möglicher Erscheinungs­formen von Gewalt ist die Stufen­pyramide der Gewalt­prävention in Anlehnung an das Aachener Model hilfreich. Mehr zu diesem Modell lesen Sie in der Schrift Fachbereich AKTUELL „Grundverständnis von Gewalt bei der Arbeit / in Bildungseinrichtungen“.

Die vier Stufen der Pyramide helfen dabei, Präventions­maß­nahmen und Verant­wort­lich­keiten passend für die möglichen Ereignisse zu erarbeiten. Denn die Maß­nahmen des Arbeits­schutzes sollten zu den vorhandenen Gefähr­dungen passen. Die DGUV gibt zudem Tipps für sicheres Verhalten nach dem Stufenmodell zur Gewaltprävention.

DGUV Information 206-017: Gut vorbereitet für den Ernstfall

Informationen zur Gefähr­­dungs­­beurteilung, Betreuungs­­konzepten im Betrieb, Meldung an den Unfall­­versicherungs­­träger sowie Reha­bilitation und Teilhabe erhalten Unter­nehmer­innen und Unter­nehmer auch in der DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall! – Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb“.


Abläufe festlegen und Beschäftigte unterweisen

Die Aufsichtsperson führt ein Gespräch mit den Restaurantinhaber

Damit Beschäftigte Handlungs­sicher­heit beim Ausüben ihrer Tätigkeit haben, müssen sie über Abläufe im Betrieb und ihre Handlungs­kompe­tenzen informiert werden. Neben regel­mäßigen Unter­weisungen zum richtigen Verhalten in bedroh­lichen Situationen können Notfall­pläne, Aushänge und Betriebs­an­weisungen Sicher­heit geben.

Pflichten und Handlungshilfen

Auf Grundlage der in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefährdungen müssen die Beschäftigten über Schutzmaßnahmen zur Gewaltprävention unterwiesen werden. Alles Wichtige zur Unterweisung finden Sie im BGN-Branchenwissen.

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Vorlagen

Anhand von Notfallplänen oder Betriebsanweisungen können organisatorische und verhaltensbezogene Handlungen für ganz spezifische Ereignisse vorgegeben und Notfallkontakte festgelegt werden.

Beispiel für einen Notfallplan:
DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall! – Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb“

Vorlagen für Betriebsanweisungen:

Betriebsanweisung zu Überfallprävention und Umgang mit Zahlungsmitteln

Betriebsanweisung zum Umgang mit schwierigen Kunden

Passen Sie die Vorlage an die Gegebenheiten in Ihrem Betrieb an.

Vorlagen

Neben der Gefährdungsbeurteilung ist die Dokumentation von sicherheitsrelevanten Vorfällen und Beinahe-Unfällen ein wichtiges Werkzeug zur Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Checkliste zur Ermittlung von Unfallursachen 
Die Checkliste dient in erster Linie der Dokumentation von Vorfällen im innerbetrieblichen Arbeitsablauf. Sie kann jedoch auch bei der Dokumentation von Gewaltereignissen eine Hilfestellung geben.

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (beschreibbares PDF)
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, muss aufgezeichnet und die Dokumentation mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Genutzt werden kann die Vorlage auch, wenn es bei einem Vorfall ausschließlich zu psychischen oder keinen offensichtlichen Gesundheitsbeeinträchtigungen gekommen ist. Damit ermöglichen Sie die Dokumentation des Arbeitsunfalls, sollte es zu einem späteren Zeitpunkt doch zu Gesundheitsbeeinträchtigungen kommen.


Spezielle Gefährdungen

Einbruch
Infos und Praxishilfen

Überfallprävention

Schwachstellen im Betrieb beseitigen und Beschäftigte über das richtige Verhalten informieren.

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Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Ein Leitfaden der Anti­diskriminierungs­stelle des Bundes informiert Beschäftigte, Arbeit­geber­­innen und Arbeit­geber sowie Betriebs­­räte zum Thema sexuelle Belästigung und gibt Hinweise zu Rechten, Pflichten und Hand­lungs­strategien für die verschiedenen Personen­gruppen.

Das Fahnungsblatt Raubüberfall der BGN kann auch im Falle sexueller Belästigung als Hilfestellung zur Täter­beschreibung verwendet werden.

zum Leitfaden

Für eine gute Arbeits­atmosphäre ist ein fairer Umgang zwischen Kolleginnen und Kollegen sowie zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden notwendig. Systematische und persönliche Angriffe, Schikanen, Benach­teiligungen oder Aus­grenzungen – kurz: Mobbing – führen zu psychischer Belastung und können im schlimmsten Fall krank machen.

Informationsmaterial zum Thema Mobbing

Die DGUV-Publikation „Mobbing – Organisationshilfe zum konstruktiven Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz“ gibt Handlungs­empfehlungen, um Mobbing und soziale Konflikte früh zu erkennen und steuernd eingreifen zu können. Enthalten ist auch eine Muster-Betriebs­vereinbarung zur Vermeidung und zur Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz.

Die DGUV Information 206-013 „Stress, Mobbing & Co.“ erläutert die psycho­logischen Hinter­gründe zu Stress, Mobbing, Burnout und Sucht. Zudem zeigt sie mögliche Maß­nahmen für Sicher­heit und Gesund­heit auf.

Der Mobbing Report 2024 des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales gibt einen Überblick über Akteure und Zuständig­keiten für die Prävention von Mobbing, rechtliche Rahmen­bedingungen und Aktivitäten zum Schutz vor Mobbing in der Arbeitswelt und präsentiert Präventions­angebote zur Unterstützung von Betrieben und Beschäftigten.

Sie haben Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren? Die Anti­diskriminierungs­stelle des Bundes bietet Beratung für Betroffene.

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TAD-Hotline

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Seminare

Die BGN bietet zum Thema Gewaltprävention ver­schiede­ne Seminare an.

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