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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Ein LKW und ein Gabelstapler auf einem Betriebsgelände, im Vordergrund ein Geländer des Fußgängerwegs

Fußgänger und Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände

Maßnahmen zur Verminderung des Unfallrisikos

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Verkehrsunfälle auf dem Betriebsgelände verhüten

Auf Betriebsgeländen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, weil Fußgänger oder Radfahrer mit LKWs oder anderen Fahrzeugen kollidieren. Die folgenden Maßnahmen können helfen, Unfälle durch Überfahren von Fußgängern beim Fahren/Rangieren auf dem Betriebsgelände zu verhindern. Dabei handelt es sich aber nicht um eine abschließende Zusammenstellung.

Gefährdungsbeurteilung des Unfallrisikos zwischen Fahrzeugen und Fußgängern

Unterweisung bei Milupa GmbH Fulda

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen...

  • die Gefahrenbereiche auf dem Betriebsgelände erfasst werden. Dies sind die Fahr- und besonders die Rangierbereiche der Fahrzeuge.

  • bekannte bzw. vorhersehbare Laufwege von Fußgängern in diesen Gefahrenbereichen identifiziert werden:

    • Wo führen derzeit Lauf- und Verkehrswege durch Gefahrenbereiche?

    • Wo ist der Weg durch einen Gefahrenbereich eine Abkürzung, ein schneller Zugang zum Arbeitsplatz, ein häufig genommener Weg zwischen Gebäuden?

  • Verkehrswege für Fußgänger so festgelegt und gekennzeichnet werden, dass die Wegführung so weit wie möglich außerhalb von Gefahrenbereichen liegt.

  • gefährliche Abkürzungen wirksam unterbunden werden. Maßnahmen dazu können sein: Verschließen von Türen, Anbringen von Verbotsschildern

  • Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer, Werkvertragsnehmer, Besucher und Mitarbeiter von Fremdfirmen zur Verkehrswegführung und Unfallvermeidung unterwiesen werden. Dies sollte auch dokumentiert werden.

Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer

  • Verpflichtendes Tragen von Warnkleidung in allen Bereichen, in denen auch Fahrzeuge (LKW, PKW, Flurförderzeuge) fahren

  • Unterweisung zur Beachtung der Verkehrswegeführung und zu den Durchgangsverboten.

  • Sensibilisierung von Mitarbeitenden durch „Probesitzen“ auf LKW oder Staplern. Ziel ist es, die beschränkte Wahrnehmbarkeit anderer Verkehrsbeteiligter für den Fahrer zu erkennen.

  • In Unterweisungen und Gesprächen insbesondere folgende Hinweise geben:

    • Bei Annäherung an ein fahrbereites oder losfahrendes Fahrzeug (Sicht-)Kontakt mit dem Fahrer aufnehmen. Im Zweifelsfall nicht weitergehen, sondern stehenbleiben oder in einen sicheren Bereich zurückgehen.

    • Durch zusätzliche Tätigkeiten beim Gehen, z.B. Lesen, Telefonieren, Tippen auf dem Smartphone) fehlt die erforderliche Aufmerksamkeit für das Verkehrsgeschehen.

Fußgänger-Lkw-Kollisionen, Unfallgefahr Betriebsgelände
LKW-Fußgänger-Unfälle verhindern

„Der sieht Sie nicht!“

Worauf es bei der Verhütung von LKW-Fußgänger-Unfällen auf Betriebsgeländen ankommt, erklären Jörg Bergmann und Joachim Fuß in Akzente.

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Maßnahmen für den LKW-Fahrer

Hier gilt die StVO
  • Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Betriebsgelände einführen und überwachen

  • Auf die konsequente Nutzung aller vorhandenen Systeme zur Erkennung von Fußgängern und anderen Fahrzeugen (Spiegel, Rückfahrkamera, Assistenzsysteme/ Kollisionswarner) hinweisen

  • Wo erforderlich, nur mit Einweisern rangieren

  • Unterweisung zu Gefahrbereichen mit dem Hinweis, insbesondere dort umsichtig und langsam zu fahren. Bei Annäherung eines Fußgängers: sich bemerkbar machen, ggf. bremsen / stehen bleiben.

  • Besonderer Hinweis auf die Gefahr, dass durch andere Tätigkeiten (Lesen, Telefonieren, Tippen auf Smartphone) die erforderliche Aufmerksamkeit fehlt.

Technische Maßnahmen an baulichen Einrichtungen

  • Ausleuchtung, insbesondere der Gefahrbereiche, optimieren

  • Verkehrswege kennzeichnen, „verbotene“ Wege sperren oder mind. kennzeichnen

  • Bauliche Abtrennung von Fuß-, Fahrrad- und Fahrwegen

  • Wenn möglich Verkehrsführung und Be- / Entladung so gestalten, dass Rangieren und Rückwärtsfahren vermieden oder vermindert wird.

Abgeschrankt statt kreuz und quer
Konzept zum Nachmachen

Abgeschrankt statt kreuz und quer

Ein Gehwegekonzept der Coca-Cola European Partners (CCEP) Deutschland enthält abgeschrankte Fußwege auf den Betriebsgeländen.

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Technische Maßnahmen an Fahrzeugen und / oder Personen

Fußgänger-LKW-Kollisionen, Unfallgefahr Betriebsgelände
  • Assistenzsysteme z.B. Kollisionswarner oder Totwinkelassistenten bei LKW

  • Kamera-Monitor-Systeme in LKW

  • Antikollisions- und Fahrerassistenzsysteme bei Flurförderzeugen

  • Interaktive Kollisionswarnsysteme für Fußgänger in Bereichen mit Flurförderzeugen

  • Sicherheitsausstattung bei der Konfiguration von eigenen Neufahrzeuge beachten oder Altfahrzeuge ggf. nachrüsten (bzw. bei Spediteuren darauf hinwirken)

Kontakt

0621 4456 – 3440

Sachgebiet Verkehrssicherheit

verkehrssicherheit@bgn.de verkehrssicherheit@bgn.de