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Immer mehr Beschäftigte legen ihre beruflichen Wege mit dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec zurück. Sie zählen damit zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern.
E-Bike oder Pedelec – was ist der Unterschied?
Als Pedelecs gelten offiziell alle Fahrräder mit Elektromotor, die beim Treten bis 25 km/h unterstützen. Die allermeisten Räder, die im deutschen Sprachgebrauch als E-Bikes bezeichnet werden, sind demnach Pedelecs. Als E-Bikes hingegen gelten formal solche Fahrräder, die auch ohne Treten bis zu 25 km/h unterstützen.
Was im Deutschen eher als Pedelec bekannt ist, sind die schnellen Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.
Präventionsangebote der BGN
Unternehmen können einen Beitrag zum sicheren Radverkehr leisten, indem sie ihre Beschäftigten für mögliche Unfallgefahren sensibilisieren und im sicheren Umgang mit dem Zweirad schulen. Die BGN bietet zum Beispiel seit einigen Jahren Fahrradseminare an und übernimmt die Kursgebühr. Mit dem Unterweisungskurzgespräch „Sicher unterwegs zu Fuß und mit dem Fahrrad“ steht Unternehmerinnen und Unternehmern zudem ein Hilfsmittel zur Unterweisung radfahrender Beschäftigter zur Verfügung.
Wenn mindestens 10% Ihrer Beschäftigten in den Jahren 2023 – 2025 an einem Fahrradseminar teilgenommen haben, kann Ihr Betrieb 6 Prämienpunkte im BGN-Prämienverfahren 2025 erhalten (Block 4 „Transport und Verkehr“).
Wichtige Fahrradausstattung für den Straßenverkehr
Radfahrer können durch ihr eigenes umsichtiges Verhalten viel zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Ein sicheres Fahrrad gehört dazu, insbesondere in der dunklen, grauen Jahreszeit. Folgende Ausrüstung sollte ein verkehrssicheres Fahrrad haben:
Gesetzlich vorgeschrieben (zugelassene Reflektoren und Leuchten sind am Prüfzeichen zu erkennen):
Scheinwerfer
Rücklicht mit rotem Rückstrahler
weißer Reflektor vorn
roter Reflektor hinten
pro Reifen entweder zwei gelbe Speichenreflektoren oder reflektierende Speichenhülsen (Reflexstäbchen) an allen Speichen und/oder Reflexstreifen in der Reifenflanke
Pedale mit gelben Reflektoren an beiden Seiten
Vorderradbremse
Hinterradbremse (Rücktritt oder Felgenbremse)
helltönende Glocke
Optional, aber sehr hilfreich für die anderen Verkehrsteilnehmer ist eine Standlichtautomatik bei Scheinwerfer und Rücklicht.
Sicher mit dem Rad durch Herbst und Winter
Infos und Tipps
Radfahrer und Fußgänger sind in der dunklen Jahreszeit im Straßenverkehr besonders gefährdet. Worauf es für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu achten gilt.
Betriebe, die die Radmobilität ihrer Beschäftigten aktiv fördern wollen oder dies bereits tun, können sich vom ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V) als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ zertifizieren lassen.