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Spiegel richtig einstellen mittels Spiegel-Einstellplanen
Für Lkw und Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Lkw-Abbiegeunfälle sind leider keine Einzelfälle. Auf Betriebsgeländen oder in Kreuzungsbereichen auf öffentlichen Straßen, vorzugsweise beim Rechtsabbiegen, werden Fußgänger und Radfahrer oftmals übersehen und bei einer seitlichen Kollision schlimmstenfalls überrollt. Ein traumatisches Ereignis für alle Beteiligten.
Eine zentrale Rolle bei diesen Unfällen spielen eingeschränkte Sichtverhältnisse des Lkw-Fahrers. Laut § 56 StVZO müssen Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Eine falsche Einstellung der Spiegel bewirkt, neben anderen Faktoren wie Ablenkung und (verbotenen) sichtbehindernden Ausstattungen in den Fahrerhäusern, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht oder zu spät wahrgenommen werden.
Hilfen gegen den toten Winkel
Einige Hersteller bieten inzwischen Abbiege- oder Totwinkelassistenzsysteme an, um den Fahrer auf Personen oder Gegenstände im Gefahrenbereich, dem „toten Winkel“, aufmerksam zu machen oder in das Fahrzeug einzugreifen.
Einige Firmen bieten auf ihren Lkw-Parkplätzen für eigene und fremde Fahrer sogenannte Spiegeleinstellplätze. Diese Parkplätze sind mittels farbiger Markierungen in unterschiedliche Felder eingeteilt. Jedes Feld korrespondiert mit einem Spiegel am Lkw. Mit ihrer Hilfe können die Fahrer ihre Spiegel optimal einstellen.
Dieser Effekt kann auch mit einem Planensatz erreicht werden, den Mitgliedsfirmen bei der BGN ausleihen können. Dieser Planensatz wird in zwei dafür vorgesehenen Taschen transportiert. Er entspricht von den Markierungspunkten und den farblich unterschiedlichen Feldern einem Spiegeleinstellplatz.
Anleitung Spiegeleinstellplatz
Der Planensatz wurde von der BG Verkehr entwickelt. Die Rechte für die Nachproduktion und für die Verwendung wurden der BGN dankenswerterweise in Lizenz überlassen.
Verleih durch die BGN
Mitgliedsbetriebe haben die Möglichkeit, die Planen für Erprobungs- und Demonstrationszwecke kostenlos bei uns auszuleihen. Die Kosten für die Versendung der Planen übernimmt die BGN, Verpackung und Rücksendung erfolgen auf Kosten des Entleihers. Bitte treten Sie für weitere Informationen und Terminabsprachen mit uns in Kontakt.
zum Kontaktformular
Ein Planensatz besteht aus:
- einer grünen Plane für das Sichtfeld II (Hauptspiegel)
- einer blauen Plane für das Sichtfeld IV (Weitwinkelspiegel)
- einer gelben Plane für das Sichtfeld V (Anfahrspiegel)
- einer orangenen Plane für das Sichtfeld VI (Frontspiegel)
- 2 Transporttaschen (Maße 80 x 65 cm / Gesamtgewicht ca. 23 kg)
- einer Gebrauchsanleitung
Eine Gebrauchsanleitung für die Nutzung der Spiegel-Einstellplanen finden Sie auch auf der Webseite der BG Verkehr.
zur Gebrauchsanleitung
Planen für den eigenen Betrieb herstellen lassen
Die von der BG Verkehr entwickelten Spiegeleinstellplanen für schwere Nutzfahrzeuge eignet sich gut, um regelmäßige Unterweisungen im Unternehmen durchzuführen. Bezugsquellen der Einstellplane finden Sie im Internet.