Vergessene Gefahr nach Umbau oder Umnutzung
Eine Sprinkleranlage ist im Brandfall eine feine Sache: Da tritt zum Löschen schnell eine Menge Wasser aus. Bei ausreichend Druck können das pro Sprinklerkopf über 100 Liter in einer Minute sein.
Weniger fein ist es, wenn eine laufende Fritteuse drunter steht. „Wer macht denn sowas?“ fragt sich der Wissende.
Aber so selten ist das gar nicht. Denn wer denkt schon an die Sprinkleranlage, wenn ein Spielwarengeschäft zum Imbissbetrieb oder eine Küche umgebaut wird und Geräte an neue Positionen kommen. Vielleicht freut sich der ein oder andere sogar, dass so eine Anlage da ist. Und plötzlich stehen dann Fritteusen oder mit heißem Fett gefüllte Woks, wo vorher keine standen.
Ein Fehler, der schlimme Folgen haben kann. Wird die Sprinkleranlage ausgelöst, gerät Wasser in das Fett und es kommt schlagartig zu einer Fettexplosion. Wehe dem, der dann in der Nähe steht! Zu reagieren bleibt da jedenfalls keine Zeit. Schwerste Verbrennungen drohen.
Eine Gefährdungsbeurteilung, zu der jeder Unternehmer ohnehin verpflichtet ist, macht auch solche Gefahrenquellen bewusst und die entsprechenden, vorbeugenden Maßnahmen schaffen Abhilfe. Wichtig dabei: Veränderungen an der Sprinkleranlage dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden. Und den Gebäudeeigentümer muss man auf jeden Fall informieren, schon wegen der Versicherung.
Artikel „Unterschätztes Risiko“ im BGN-Webmagazin AKZENTE 9/24
Praxishilfen von A bis Z im BGN-Branchenwissen: „Brandschutz“
Themenseite „Gefährdungsbeurteilung“