Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ zum 01.01.2026 werden mehr Berufsgruppen zur Sifa-Ausbildung zugelassen. Wer als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) tätig sein will, muss nicht mehr zwingend einen ingenieur- oder sicherheitstechnischen Hintergrund haben. Künftig können sich auch Absolventen aus den folgenden Fachrichtungen qualifizieren: Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitshygiene oder Arbeitswissenschaften.
weiterlesenBackgewerbe, Fleischwirtschaft und Gastronomie
Die Seminarbroschüren 2026 für Kleinbetriebe im Backgewerbe, in der Fleischwirtschaft und im Gastgewerbe sind ab sofort online abrufbar.
weiterlesenKPZ-Fortbildung: Mit Online-Seminaren das Wissen auffrischen
Rund 10.000 Kleinbetriebe jährlich nutzen die Möglichkeit der BGN, eine kostenfreie Betreuung in allen Fragen des sicheren und gesunden Arbeitens zu erhalten. Voraussetzung hierfür: Unternehmerinnen und Unternehmer müssen eine Grundqualifikation nachweisen, sich aber auch regelmäßig fortbilden, um die Vorteile der flexiblen Betreuung nutzen zu können.
Die Fortbildung kann nun auch Online absolviert werden. Gleich fünf neue Online-Seminarangebote gibt es, sie sind branchenspezifisch und zugeschnitten auf die Gefährdungsschwerpunkte und Fragestellungen von Kleinbetrieben.
Die Online-Seminare können zeit- und ortsunabhängig über einen Zeitraum von sechs Monaten bearbeitet werden. Rund drei Stunden dauert die Bearbeitung der Inhalte insgesamt, der Fortbildungsnachweis wird automatisch ausgestellt. Nach dem Seminar kennt man alle aktuellen, branchenspezifischen Gefährdungsschwerpunkte, Angebote und Hilfen, um den Betrieb erfolgreich, gesund und sicher betreiben zu können. Ein weiterer Vorteil: durch das freiwillige Bearbeiten von Wahlmodulen gibt es Prämienpunkte.
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