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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Ein Mann sitzt am Schreibtisch und zeigt auf ein Blatt Papier mit einem Diagramm, daneben das AMS-Güteseigel.

Gütesiegel "Sicher mit System"

Begutachtung Ihres AMS durch die BGN

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Das Gütesiegel für gelebten und dokumentierten Arbeitsschutz

Mit dem BGN-Gütesiegel "Sicher mit System" weisen Sie nach, dass Sie im Arbeitsschutz einen bestens organisierten Betrieb führen. Um diese Bescheinigung zu erhalten, muss Ihr Betrieb begutachtet werden. Die Begutachtung ist eine unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit Ihres betrieblichen AMS durch die BGN. Selbstverständlich können Sie ein AMS auch ohne Begutachtung einführen.

Die Begutachtung:
 

  • verdeutlicht allen im Betrieb den Stellenwert von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und zeigt, dass Arbeitsschutz für Sie Chefsache ist,

  • schafft Rechtssicherheit bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften,

  • ermöglicht, die Qualität des Arbeitsschutzes unabhängig zu bewerten und zu verbessern,

  • ist eine vertrauensbildende Maßnahme, z. B. gegenüber Kunden, Auftraggebern, Gesellschaftern, Versicherungen, Behörden und anderen Stellen,

  • kann im Marketing genutzt werden und Wettbewerbsvorteile bringen.

Wie sieht der Weg zum Gütesiegel aus?
 

  1. Beantragung über die zuständige Aufsichtsperson

  2. Abschluss einer Vereinbarung

  3. Beratung durch einen Gütesiegel-Berater und Führungskräfteschulung

  4. Durchführung eines Selbstchecks durch den Betrieb

  5. Optimierung des vorhandenen Arbeitsschutz-Management-Systems

  6. Begutachtung durch einen Gütesiegel-Begutachter

  7. Vergabe des Gütesiegels "Sicher mit System"

Die Begutachtung ist eine unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit Ihres betrieblichen AMS durch die BGN. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem arbeitsschutzgerechten Handeln der Führungskräfte und Beschäftigten. Die Begutachtung erfolgt freiwillig auf Wunsch des Betriebes. Sie wird auf Basis eines zwischen den Unfallversicherungsträgern abgestimmten Verfahrensgrundsatzes durch qualifizierte AMS-Begutachter nach einem qualitätsgesicherten Prozess und nach definierten Mindeststandards durchgeführt.

Bei der Begutachtung wird geprüft, ob die relevanten Inhalte des Nationalen Leitfadens für AMS umgesetzt werden und ob Indikatoren vorliegen, die auf ein wirksames Führungs- und Arbeitsverhalten im Arbeitsschutz schließen lassen. Die Begutachtung umfasst die Prüfung von Dokumenten, Begehungen im Betrieb sowie Interviews mit Führungskräften und Beschäftigten.

Insbesondere folgende Regelungen müssen in die betrieblichen Strukturen und Abläufe integriert werden:
 

  • Politik und Zielsetzungen im Arbeitsschutz

  • Verantwortung und Aufgaben

  • Gefährdungsbeurteilung

  • Dokumentation

  • Informationsfluss, Kommunikation

  • Qualifikation und Weiterbildung

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Gesundheitsförderung

  • Beschaffung und Fremdfirmen

  • Arbeitsschutzrelevante Abläufe

  • Notfälle

  • Prüfungen und Begehungen

  • Bewertung und Verbesserung des AMS

Diese Regelungen können in bestehende Managementsysteme integriert werden, z. B. in das Qualitäts- oder Umweltmanagement.

Nach erfolgreicher Begutachtung wird der Betrieb mit der Gütesiegel-Bescheinigung “Sicher mit System“ ausgezeichnet.

Die BGN bezieht sich bei der Beratung und Begutachtung auf den DGUV Grundsatz 311-002 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme". Einzelheiten entnehmen Sie bitte den „Anforderungen für das Begutachtungsverfahren eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) durch die BGN“:

Anforderungen für das Begutachtungsverfahren eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) durch die BGN
PDF-Datei

Mitarbeiterin bei der Arbeit vor einem Laufband mit Getränken.

Optional kann ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) gemäß den gemeinsamen Qualitätskriterien der Unfallversicherungsträger zu BGM mitbegutachtet werden. Die BGN unterstützt eine systematische Vorgehensweise zur Integration von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieb und bietet Konzepte an, um die Betriebe bei der Einführung und Umsetzung eines betrieblichen Managements für Sicherheit und Gesundheit zu unterstützen.

In diesem Rahmen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement im Sinne eines integrierten Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit durch die BGN zusammen mit dem Arbeitsschutzmanagementsystem begutachten zu lassen.

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Kontakt

0621 4456 - 3517

praevention@bgn praevention@bgn

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Über die Vorteile, den Aufbau und die Struktur eines AMS informieren wir Sie gerne! Kontaktieren Sie Ihre zuständige Aufsichtsperson.

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