Fragen & Antworten
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu unseren Leistungen finden Sie in unserer FAQ.
weiterlesenDie BGN-Unternehmerversicherung ist ein Stück Existenzsicherung - leistungsstark und zu günstigen Konditionen.
Im eigenen Interesse: BGN-versichert
Die eigene Arbeitskraft ist für Sie das wichtigste Betriebskapital. Sie halten den Betrieb am Laufen, Sie tragen die Verantwortung. Oft unterstützt Sie Ihr Ehegatte oder Lebenspartner. Ein Arbeits- oder Wegeunfall, durch den Sie oder Ihr Ehegatte längere Zeit ausfallen, kann existenzbedrohend sein. Die Kosten laufen weiter, während die Einnahmen zurückgehen oder ganz ausbleiben. Das gilt besonders im Kleinbetrieb, wo Unternehmer und Ehegatten oft die einzigen oder nahezu einzigen Arbeitskräfte sind. Damit Sie erfolgreich arbeiten und unbeschwert leben können, sichern Sie sich und Ihren Ehegatten für solche Fälle ab. Mit dem leistungsstarken System der BGN.
Auch Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner ist mit dabei
Ihr im Betrieb mitarbeitender Ehegatte bzw. Lebenspartner kann sich zu denselben Konditionen wie Sie als Unternehmer bei der BGN freiwillig versichern. Er bzw. Sie kommt dann auch in den Genuss aller nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Auch Personen, die in Kapital- und Personengesellschaften wie Unternehmer tätig sind, können sich bei der BGN freiwillig versichern. Ihre Partner jedoch nicht.
Die Satzung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Satzung, Satzungsnachträge und frühere Fassungen der Satzung