Fragen & Antworten
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu unseren Leistungen finden Sie in unserer FAQ.
weiterlesenUmfassend und gut versorgt:
Wir übernehmen zu 100 Prozent die Kosten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Ihre Eigenbeteiligung für:
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Erstversorgung
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ärztliche und zahnärztliche Behandlung
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stationäre Behandlung in Krankenhäusern/gegebenenfalls in BG-Spezialkliniken (bei Rückenmarksverletzungen, schweren Hirn- und Brandverletzungen, Handverletzungen und plastischer Chirurgie)
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Medikamente, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung)
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Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie
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Belastungserprobung und Arbeitstherapie
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Psychotherapie als ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung
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Pflege bei Hilflosigkeit
Wir sichern Ihren Lebensunterhalt ab mit:
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Verletztengeld als Ersatz für Ihren Verdienstausfall ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit - in der Regel längstens bis zum Ablauf der 78. Woche; pro Kalendertag zwischen 72,00 EUR und 186,67 EUR
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Übergangsgeld während einer berufsfördernden Maßnahme
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Verletzten- oder Berufskrankheiten-Rente
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Pflegegeld/Haushaltshilfe
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Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Waisen-, Elternrente)
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Sterbegeld
Die Höhe der Geldleistungen richtet sich nach der Versicherungssumme (siehe Tabelle).
Wir übernehmen wir die Kosten für:
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den Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes (z. B. behindertengerechter Umbau/Ausstattung) oder für die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes, Eingliederungshilfen
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Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung
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berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung
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Lehrgänge inkl. Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen, Lernhilfen, Prüfungsgebühren
Sollten Sie eine schwere Behinderung haben, leisten wir:
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Zuschuss zum Erwerb eines Personenkraftwagens sowie
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Übernahme der gesamten Kosten für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung
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behindertengerechter Umbau der Wohnung
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Haushaltshilfe
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ärztlich verordneter Rehabilitationssport
Hilfe durch unsere Spezialisten
In schweren Fällen, z. B. bei bleibenden Verletzungsfolgen, helfen wir außerdem mit besonders geschultem Personal. Unsere Reha-Manager und Berufshelfer begleiten und überwachen die medizinische Versorgung. Sie kümmern sich um die finanzielle Absicherung. Sie unterstützen die Rückkehr ins Berufsleben. Sie geben menschlichen Beistand.
Die Satzung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Satzung, Satzungsnachträge und frühere Fassungen der Satzung