Die BGN hat mit dem Deutschen Schaustellerbund e.V. (DSB) und dem Bundesverband Deutscher Schausteller und Markkaufleute e.V. (BSM) im November 2022 im Rahmen der VISION ZERO eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
In der Vergangenheit waren in der Schaustellerbranche tödliche und schwere Arbeitsunfälle überproportional häufig zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund besteht besonderer Handlungsbedarf. Die Schausteller-Branche und die BGN entwickeln nun gemeinsam ein Präventionskonzept im Sinne der VISION ZERO.

Werner Hammerschmidt, Hansi Luxem, Patrick Arens, Jürgen Schulin, Albert Ritter , Thomas Schneider stehen mit unterzeichneter Kooperation vor einem Karussell.
© Martin Wehmeyer
Grundvoraussetzung zur Umsetzung der VISION ZERO

Auch Kleinbetriebe müssen betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden – das ist gesetzlich festgelegt. In der Regel würde dies bedeuten, dass Sie sich diese Leistung extern einkaufen müssen. Als Alternative dazu hat die BGN ein für Kleinbetriebe zugeschnittenes Betreuungsmodell entwickelt: das Kompetenzzentren- oder auch Branchenmodell.
Das Besondere an diesem Modell ist, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer eines Kleinbetriebes von der Pflicht zur Beauftragung einer eigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit befreit werden. Sie können die Betreuung in Eigenregie durchführen, wenn sie sich – und das ist die Voraussetzung – für diese Aufgabe über einen Fernlehrgang oder ein Onlineseminar qualifiziert haben. Aber auch dann lassen wir sie nicht allein: Für die Fälle, in denen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ein Problem nicht allein lösen können (Bedarfsfall), ist vorgesorgt. Die BGN hat ein Netzwerk regionaler Dienstleister aufgebaut, an die Sie sich wenden können. Seit 2021 sogar mit einer Speziallistengruppe nur für Schausteller. Dort erhalten Sie eine fachliche Beratung und Hilfe, z. B. zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Für die meisten Schaustellerbetriebe ist dieses Betreuungsangebot im BGN-Mitgliedsbeitrag enthalten.

Aufsichtspersonen sind erfahrene Fachleute aus der betrieblichen Praxis. Sie unterstützen die Betriebe in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Besonders effektiv kann dies bei der Planung von Umbauten oder Neuanschaffungen von Fahrgeschäften oder bei der Anschaffung neuer Maschinen geschehen. Denn was bei der Planung bereits berücksichtigt wird, kann am Ende viel Geld sparen. Beispiele hierfür sind die Auswahl von geeigneten Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten in der Höhe oder die Absicherung von Gefahrenstellen. Dabei steht die praxisgerechte Umsetzung immer im Vordergrund.
Die Aufsichtspersonen für Schaustellerbetriebe sind auf diese Branche spezialisiert und kennen deren Anforderungen besonders gut.