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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Ein Mitarbeiter prüft ein Laufband mit Plastikflaschen.

Der ASD*BGN - Ihr starker Partner

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Beitragsbescheide 2023 werden versendet

Am 05. April 2024 hat der Vorstand der BGN die neuen Beitragsfüße für den ASD*BGN beschlossen. Der Versand der Bescheide für das Jahr 2023 erfolgt ab dem 22. April 2024.

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Ihre Mitgliedschaft im ASD*BGN

Ob Sie die Betreuung durch uns in Anspruch nehmen möchten oder nicht, entscheiden Sie selbst. Der Beitritt zum ASD*BGN ist freiwillig. Allerdings steht die Mitgliedschaft im ASD*BGN nur Mitgliedsbetrieben der BGN offen.  

 

Betreuungspflicht

Der Gesetzgeber verlangt von jedem Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Daher müssen neue Mitgliedsbetriebe der BGN innerhalb von 6 Monaten mitteilen, wie sie diese Betreuung organisieren wollen.

Neben der qualifizierten und kostengünstigen Betreuung durch uns haben Sie auch die Möglichkeit, in eigener Regie einen Betreuungsvertrag mit einem Betriebsarzt und einem Sicherheitsingenieur abzuschließen. 

Alternativ können Sie sich als Inhaber eines Kleinbetriebs (mit bis zu 10 Beschäftigten) für das BGN-Kompetenzzentrenmodell (Betreuung durch ein BGN-Kompetenzzentrum) qualifizieren. Wenn Sie mehr als 10 und bis 50 Mitarbeiter beschäftigen, besteht die Möglichkeit der Qualifizierung nach dem Unternehmermodell. 

Kündigung und Befreiung

Wir sind von der Qualität unserer Leistungen überzeugt. Daher binden wir Sie nicht an lange Verträge. Falls Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, ist dies jeweils mit Monatsfrist möglich, sobald Sie uns eine andere Betreuung nachweisen.   

Sie werden auf Antrag von der Mitgliedschaft "befreit", wenn Sie uns nachweisen, dass Sie Ihre Pflicht zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung anderweitig erfüllen. Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden. Doch achten Sie darauf, dass ein freier Dienstleister die Betreuung nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG-Betreuung) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 durchführt. 

Beitrag

Der ASD*BGN ist ausschließlich für seine Mitglieder tätig. Der erhobene Mitgliedsbeitrag dient allein dazu, die anfallenden Kosten der satzungsmäßigen Zwecke zu decken. Wir dürfen keine Gewinne erzielen! 

Durch wirtschaftliches Arbeiten und die Ausnutzung von Synergie-Effekten ist es uns möglich, Ihnen unsere Leistung zu einem sehr günstigen Beitrag anzubieten.

Der Mitgliedschaftsbeitrag wird in einem gesetzlich vorgegebenen Umlageverfahren berechnet. Dazu werden jeweils am Jahresende die angefallenen Kosten ermittelt und im Frühjahr des darauffolgenden Jahres auf unsere Mitglieder umgelegt. Die Höhe des Beitrags errechnet sich aus dem vom Vorstand jährlich festgesetzten Beitragsfuß, der gewerbespezifischen Beitragsklasse und der Anzahl der vollbeschäftigten Mitarbeiter. Derzeit werden einem vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter 1.500 Arbeitsstunden pro Jahr zugrunde gelegt.

Die Höhe Ihres individuellen Beitrags wird Ihnen jährlich im April per Beitragsbescheid mitgeteilt.

Sie wollen detaillierte Informationen zur Beitragsberechnung? Eine genaue Beschreibung finden Sie im Bereich FAQ. Wenn Sie ein Angebot zur Betreuung erhalten möchten, rufen Sie uns einfach an: Servicetelefon 0621-4456 2678.

BGN-Branchenmodell
Informationen zur Betreuung durch ein BGN-Kompetenzzentrum

Unternehmermodell
Informationen zur Qualifizierung nach dem Unternehmermodell

Satzung der BGN
PDF-Datei

Beitrittserklärung zum ASD*BGN
PDF-Datei

Kontakt

0621 4456-2678

Sie haben Fragen zum ASD*BGN? Rufen Sie uns an.

ASD*BGN
Dynamostraße 7-11
68165 Mannheim

asd@bgn.de asd@bgn.de

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Unser Netzwerk an ex­ternen Ver­trags­partnern mit über 400 Betriebs­ärzten und Sicher­heits­fachkräften sichert die flächen­deckende arbeits­medizi­nische und sicher­heits­technische Be­treu­ung Ihres Unternehmens.

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