Berufsbilder in der BGN
Die Aufsichtsperson in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Basis: Unsere gesetzliche Aufgabe
Aufsichtspersonen erfüllen einen wichtigen Teil des gesetzlichen Auftrages der Berufsgenossenschaften: Sie überwachen die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in den Betrieben und beraten Unternehmer und Versicherte zu allen Fragen des Arbeitsschutzes (§ 17 und § 18 SGB VII).

Sie arbeiten im Geschäftsbereich Prävention mit dem Ziel, Arbeitsunfälle zu verhindern. Sie tragen dazu bei, dass die Beschäftigten in unseren Mitgliedsbetrieben an sicheren Maschinen arbeiten. Aufgrund Ihrer Fachkompetenz können Sie sich in unterschiedlichen Täigkeitsbereichen der Prävention einbringen und mit anderen Präventionsexperten/innen erfolgreich interdisziplinär zusammenarbeiten.
Ausbildung in der BGN
Fachrichtung Unfallversicherung

Sozialversicherungsfachangestellte - hinter dieser Berufsbezeichnung steckt mehr als nur Sachbearbeitung. Als Sozialversicherungsfachangestellte/r leisten Sie einen wesentlichen Beitrag, damit wir unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Dieser Auftrag lautet, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, Versicherte nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu betreuen und ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln wieder herzustellen. Sozialversicherungsfachangestellte erfüllen ihre Aufgaben im Mitglieder- und Beitragswesen ebenso wie bei der Bearbeitung von Leistungsansprüchen.
Schwerpunkt Unfallversicherung

Ob bei der Arbeit, in der Schule oder bei der Ausübung des Ehrenamts: Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung schützen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen rund 75 Millionen Menschen vor den Folgen von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit betreuen wir die Menschen umfassend und kompetent - ab der ersten Stunde! Unser Motto dabei: Reha vor Rente! Unser Ziel: Mit allen Beteiligten einen bestmöglichen und reibungslosen Verlauf der Rehabilitation zu erreichen. Wo es notwendig ist, entschädigen wir den Verletzten finanziell und sichern seine Angehörigen oder Hinterbliebenen ab.