Seit Jahrzehnten leben und arbeiten in Deutschland Menschen mit Migrationshintergrund. Manche sind über die Jahre zugewandert, manche haben zudem Fluchterfahrungen machen müssen. Hinzu kommen Menschen, die nur temporär in Deutschland beschäftigt sind, wie etwa Saisonarbeitskräfte.
Der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in deutschen Unternehmen wächst stetig. Diese Entwicklung ist von großer Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt sowie für die deutsche Wirtschaftskraft. So tragen Menschen mit Migrationshintergrund beispielsweise aktiv zur Bewältigung des Fachkräftemangels bei.
Allerdings können Sprachbarrieren, fehlende Qualifikationen und der Einsatz an gefährlichen Arbeitsplätzen Herausforderungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mit sich bringen.
Risiken entstehen durch Rahmenbedingungen, nicht durch Herkunft
Eine Gefährdung am Arbeitsplatz entsteht durch bestimmte Risikofaktoren. Diese sind nicht durch den Migrationshintergrund einer Person bedingt, können aber damit zusammenhängen. Zu diesen Risikofaktoren zählen etwa Probleme bei der sprachlichen Verständigung oder (kulturelle) Unterschiede im Sicherheitsverhalten.
Eine besondere Gefährdung besteht grundsätzlich für Menschen, die in risikobehafteten Branchen tätig sind. Wenn diese Menschen einen niedrigen Bildungsgrad, keinen Berufsabschluss oder eingeschränkte Deutschkenntnisse haben, kann dies die Gefährdung zusätzlich verschärfen.
Im Arbeitsschutz geht es darum, dass alle Menschen sicher und gesund arbeiten. Entscheidend dafür ist, dass alle Beschäftigten die Sicherheitsvorschriften verstehen, unabhängig von ihrer Sprache. Nur so kann das Recht auf Sicherheit und Gesundheit für alle gewährleistet werden.
Betriebliche Integration ist kein Nice-to-have, sondern Unternehmerverantwortung
Fremdsprachige Beschäftigte müssen in die Arbeitsschutzorganisation integriert werden. Die Pflicht hierfür liegt beim Unternehmen. Dazu gehört, dass Sicherheitsunterweisungen und Betriebsanweisungen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache stattfinden und vorliegen (laut §12 BetrSichV). Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass seine Beschäftigten die Informationen verstehen können.
Um die Integration erfolgreich zu gestalten, sollten verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden: