Alternative Betreuung im Kompetenzzentrenmodell
Ihre Aufgabe als Unternehmerin oder Unternehmer eines Kleinbetriebes ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren im Betrieb zu verhindern. In den meisten Kleinbetrieben ist dabei gar nicht viel zu tun. Deshalb hat die BGN ein auf Kleinbetriebe zugeschnittenes und kostengünstiges Betreuungsmodell entwickelt: das BGN-Kompetenzzentrenmodell (KPZ-Modell) nach Anlage 4 der DGUV Vorschrift 2. Das Kompetenzzentrenmodell wird Betrieben bis zu einer Größe von 20 Beschäftigten angeboten.
Das Besondere an diesem Modell ist, dass Sie keinen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Spezialisten für eine regelmäßige Betreuung einkaufen muss. Sie können die Betreuung selbst übernehmen, sofern Sie sich – und das ist die Voraussetzung – für diese Aufgabe qualifiziert haben. Es kann nur der Unternehmer bzw. die Unternehmerin selbst oder ein ausdrücklich und mit Entscheidungskompetenz beauftragter Vertreter (§ 13 Arbeitsschutzgesetz) an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen.
Neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 ab 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine aktualisierte Fassung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Was sich bei der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung dadurch ändert, haben wir unter dem nachfolgenden Link für Sie zusammengefasst: Änderungen der DGUV Vorschrift 2 im Überblick
Die Teilnahme am KPZ-Modell setzt die Basisqualifizierung voraus und ab Januar 2026 eine schriftliche Selbsterklärung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers über das Vorliegen aktueller Dokumente zur Gefährdungsbeurteilung des eigenen Betriebes (siehe Teilnahmebedingungen).
Qualifizierung im Kompetenzzentrenmodell
Die Basisqualifizierung („Motivationsmaßnahme“ nach DGUV Vorschrift 2) können Sie auf folgenden Wegen erreichen:
Teilnahme am Fernlehrgang (jederzeit möglich, siehe nachfolgend)
Teilnahme an einem regionalen Präsenzseminar (nur Seminare außerhalb Unternehmermodell)
Teilnahme an einem Online-Seminar (Sicher und gesund - Reihe: Bei gewünschter Anerkennung als Basisqualifizierung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf – Fon: 0621 - 4456 3333 oder branchenbetreuung@bgn.de)
Da es sich bei allen Qualifizierungsformen um eine verpflichtende Qualifizierungsmaßnahme handelt, können im Rahmen des Prämienverfahrens keine Prämienpunkte gesammelt werden.
Abweichende Qualifizierung für Betriebe der Betreuungsgruppe I
Unternehmerinnen und Unternehmer beziehungsweise Bevollmächtigte von Betrieben der Betreuungsgruppe I (insb. Fleischwirtschaft) qualifizieren sich aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials schon ab einem Beschäftigten analog dem Unternehmermodell. Die kostenfreie Inanspruchnahme einer Expertenberatung – bis 20 Beschäftigte – bleibt hiervon unberührt.
Die Qualifizierung ist auch über einen Fernlehrgang möglich. Folgende Ausgaben des Fernlehrgangs sind verfügbar:
für Bäckereien und Konditoreien
für Gaststätten, Küchenbetriebe, Hotels und Eiscafés
für Fahrgeschäfte und größere Geschäfte, für ambulante Gastronomie, für kleinere Schausteller
für Betriebe der Nahrungsmittelherstellung und Getränkeindustrie
Auf folgenden Wegen erhalten Sie die Unterlagen / Informationen zur Bearbeitung:
Möglichkeit: Qualifikation im Extranet der BGN
Möglichkeit: Gewerbezweigauswahl und Download
Alle Betreuungsgruppen
Um nach der Basisqualifizierung permanent informiert zu bleiben, nutzen Sie die verschiedenen Kanäle und Informationsangebote der BGN, wie
die Internetseiten der BGN,
das BGN-Branchenwissen sowie
Auch Veranstaltungen kommen infrage, wie
die BGN-Branchentagung,
Innungsveranstaltungen oder
Fachmessen
Betreuungsgruppe I (insb. Fleischwirtschaft)
Für Betriebe der Betreuungsgruppe I (insb. Fleischereibetriebe) besteht aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials die Pflicht zur Teilnahme an sogenannten „konzentrierten Informationsseminaren“. Wie auch bei der Basisqualifizierung erfolgt die Weiterqualifizierung analog dem Unternehmermodell, d.h. mit den Fortbildungsangeboten im Unternehmermodell.
Der Umfang beträgt mindestens 8 Lehreinheiten im Abstand von höchstens 3 Jahren oder alternativ mindestens 16 Lehreinheiten im Abstand von höchstens 5 Jahren. Die Seminare finden entweder in Präsenz oder als Webseminare statt.
zu den SeminarenBetreuungsgruppen II und III
Betriebe der Betreuungsgruppen II und III sollten sich nach DGUV Vorschrift 2 in sogenannten „konzentrierten Informationsseminaren“ regelmäßig weiterbilden.
Folgende Seminare bietet die BGN dazu an:
- Regionale Seminare: praxisnahe Themen am verschiedenen Standorten deutschlandweit – für kurze Anfahrtswege
- KPZ-Fortbildung: richtet sich speziell und ausschließlich an Personen, die vor mindestens 5 Jahren eine Basisqualifizierung im KPZ-Modell erworben haben (meist über Fernlehrgang oder Präsenzseminar)
Keine Betreuung gibt's nicht
Jeder Betrieb mit Beschäftigten muss nachweisen, dass er arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut ist. Wenn Sie die Betreuung nicht in eigener Regie durchführen wollen, dann müssen Sie Dienstleister (Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft) kostenpflichtig beauftragen (Regelbetreuung). Die Betreuung durch einen Dienstleister ist in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Auch die BGN bietet die Betreuung über den Arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst der BGN (ASD*BGN) kostenpflichtig an. Wenn ein Betrieb keinen Betreuungsnachweis erbringen kann, dann wird er automatisch vom ASD*BGN betreut. Neue Betriebe müssen innerhalb von 6 Monaten nach Betriebseröffnung der BGN nachweisen, dass sie arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut sind.


