Branchenspezifische Weiterbildungen
Wir laden Sie und Ihre Mitarbeitenden herzlich ein, etwas für die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation in Ihrem Betrieb zu tun. Die Inhalte unserer regionalen, branchenspezifischen Seminare behandeln praxisnahe Themen. Und das beste: Sie finden deutschlandweit an verschiedenen Standorten statt – auch in Ihrer Nähe! Das sorgt für kurze Anfahrtswege.
Wählen Sie aus einer Vielzahl von Themen.
Regionale Seminare für Kleinbetriebe

Weiterbildung mit kurzen Wegen
Die Teilnahme an unseren regionalen Seminarangeboten ist für Sie kostenfrei. Für den Besuch eines freiwilligen, regionalen Seminarangebots übernimmt die BGN jedoch keine Fahrt- und keine Übernachtungskosten.
Gerne gehen wir mit unserem Angebot auf Ihre Wünsche und Anfragen direkt in der Region ein. Wenden Sie sich dazu an Ihre regionalen Ansprechpartner.
Seminare zur Qualifizierung im Unternehmermodell
Betriebe mit mehr als 20 und bis zu 50 Beschäftigten können die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung über das Unternehmermodell in Anspruch nehmen.
Das Unternehmermodell basiert auf einer Basisqualifizierung des Unternehmers beziehungsweise der Unternehmerin oder dessen/deren schriftlich bestellten Vertreters (§ 13 Arbeitsschutzgesetz) sowie im weiteren Verlauf einer permanenten Information und vorgeschriebenen, regelmäßigen Fortbildung.
Die Ausbildung erfolgt in deutscher Sprache. Wir empfehlen die Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an uns.
Die Teilnahme am Unternehmermodell setzt den Besuch des Basisseminars voraus und ab Januar 2026 eine schriftliche Selbsterklärung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers über das Vorliegen aktueller Dokumente zur Gefährdungsbeurteilung des eigenen Betriebes (siehe Teilnahmebedingungen).
Am Basisseminar, der sogenannten „Motivationsmaßnahme“ nach DGUV Vorschrift 2, können teilnehmen:
Unternehmerinnen und Unternehmer der Betreuungsgruppe I (insb.Fleischwirtschaft) mit 1 bis 50 Beschäftigten
Unternehmerinnen und Unternehmer der Betreuungsgruppen II und III (BGN-Branchen außer Fleischwirtschaft) mit mehr als 20 bis 50 Beschäftigten
Das dreitägige Seminar wird als Präsenzseminar sowie als Webseminar angeboten.
zu den SeminarterminenSollte der Besuch eines Basisseminars, das als Motivationsmaßnahme Voraussetzung zur Teilnahme am Unternehmermodell ist, aus Gründen, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer nicht beeinflussen können (ausgebuchte Seminare/Seminarabsage von Seiten der BGN) zeitnah nicht möglich sein, bietet die BGN zum kurzfristigen Umstieg die Teilnahme an einer freiwilligen Startqualifizierung an.
Die Startqualifizierung ist eine freiwillige Motivationsmaßnahme. Sie erlaubt Unternehmerinnen und Unternehmern, nach erfolgreichem Abschluss bereits die Teilnahme am Unternehmermodell und damit eine vorläufige Befreiung von der Regelbetreuung. Spätestens innerhalb eines Jahres muss die Teilnahme am Basisseminar erfolgen.
Für die freiwillige Startqualifizierung arbeitet der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin den Studienbrief "Startqualifizierung" durch, beantwortet Kontrollfragen und reicht diese bei der BGN zusammen mit einer Erklärung zu seinem Unternehmen ein. Er oder sie weiß danach, wann eine Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch genommen werden muss.
Startqualifizierung im BGN-Unternehmermodell (Stand 2025, in Überarbeitung)
PDF-Datei
Antrag zur Teilnahme am BGN-Unternehmermodell (Stand 2025, in Überarbeitung)
PDF-Datei
Um nach der Basisqualifizierung permanent informiert zu bleiben, nutzen Sie die verschiedenen Kanäle und Informationsangebote der BGN, wie
die Internetseiten der BGN,
das BGN-Branchenwissen sowie
Auch Veranstaltungen kommen infrage, wie
die BGN-Branchentagung,
Innungsveranstaltungen oder
Fachmessen
Spätestens nach 5 Jahren ist die Teilnahme an einem der mehrtägigen Fortbildungsseminare erforderlich:
Alternativ zur mehrtägigen Fortbildung alle 5 Jahre ist auch eine eintägige Fortbildung alle 3 Jahre zu folgenden Themen möglich:
Gut aufgestellt im Arbeitsschutz (in Präsenz oder als Webseminar)
- Mitarbeitende informieren. Rechtskonform und verständlich. (in Präsenz oder als Webseminar)
Für Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Gastgewerbe ist alternativ nach 3 Jahren die Teilnahme am Onlineseminar „Gefährdungen im Gastgewerbe kennen und angehen“ möglich.
Wichtig: Die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar im Unternehmermodell setzt eine schriftliche Selbsterklärung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers voraus, dass ihr bzw. ihm aktuelle Dokumente zur Gefährdungsbeurteilung über den eigenen Betrieb vorliegen.
Seminare zur Qualifizierung im Kompetenzzentrenmodell
Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung am Kompetenzzentrenmodell teilnehmen.
Das Besondere an diesem Modell ist, dass Sie als Unternehmerin oder Unternehmer die Betreuung selbst übernehmen können, sofern Sie sich – und das ist die Voraussetzung – für diese Aufgabe qualifiziert haben. Es kann nur der Unternehmer bzw. die Unternehmerin selbst oder ein ausdrücklich und mit Entscheidungskompetenz beauftragter Vertreter (§ 13 Arbeitsschutzgesetz) an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen.
Sollten Sie ein Problem nicht alleine lösen können, greifen Sie anlassbezogen und kostenfrei auf das Netzwerk regionaler Kompetenzzentren der BGN zurück.
Die Teilnahme am KPZ-Modell setzt die Basisqualifizierung voraus und ab Januar 2026 eine schriftliche Selbsterklärung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers über das Vorliegen aktueller Dokumente zur Gefährdungsbeurteilung des eigenen Betriebes (siehe Teilnahmebedingungen).
Die Basisqualifizierung („Motivationsmaßnahme“ nach DGUV Vorschrift 2) können Sie auf folgenden Wegen erreichen:
Teilnahme am Fernlehrgang (jederzeit möglich, siehe nachfolgend)
Teilnahme an einem regionalen Präsenzseminar (nur Seminare außerhalb Unternehmermodell)
Teilnahme an einem Online-Seminar (Sicher und gesund - Reihe: Bei gewünschter Anerkennung als Basisqualifizierung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf – Fon: 0621 - 4456 3333 oder branchenbetreuung@bgn.de)
Da es sich bei allen Qualifizierungsformen um eine verpflichtende Qualifizierungsmaßnahme handelt, können im Rahmen des Prämienverfahrens keine Prämienpunkte gesammelt werden.
Abweichende Qualifizierung für Betriebe der Betreuungsgruppe I
Unternehmerinnen und Unternehmer beziehungsweise Bevollmächtigte von Betrieben der Betreuungsgruppe I (insb. Fleischwirtschaft) qualifizieren sich aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials schon ab einem Beschäftigten analog dem Unternehmermodell. Die kostenfreie Inanspruchnahme einer Expertenberatung – bis 20 Beschäftigte – bleibt hiervon unberührt.
Die Qualifizierung ist auch über einen Fernlehrgang möglich. Folgende Ausgaben des Fernlehrgangs sind verfügbar:
für Bäckereien und Konditoreien
für Gaststätten, Küchenbetriebe, Hotels und Eiscafés
für Fahrgeschäfte und größere Geschäfte, für ambulante Gastronomie, für kleinere Schausteller
für Betriebe der Nahrungsmittelherstellung und Getränkeindustrie
Auf folgenden Wegen erhalten Sie die Unterlagen / Informationen zur Bearbeitung:
Möglichkeit: Qualifikation im Extranet der BGN
Möglichkeit: Gewerbezweigauswahl und Download
Alle Betreuungsgruppen
Um nach der Basisqualifizierung permanent informiert zu bleiben, nutzen Sie die verschiedenen Kanäle und Informationsangebote der BGN, wie
die Internetseiten der BGN,
das BGN-Branchenwissen sowie
Auch Veranstaltungen kommen infrage, wie
die BGN-Branchentagung,
Innungsveranstaltungen oder
Fachmessen
Betreuungsgruppe I (insb. Fleischwirtschaft)
Für Betriebe der Betreuungsgruppe I (insb. Fleischereibetriebe) besteht aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials die Pflicht zur Teilnahme an sogenannten „konzentrierten Informationsseminaren“. Wie auch bei der Basisqualifizierung erfolgt die Weiterqualifizierung analog dem Unternehmermodell, d.h. mit den Fortbildungsangeboten im Unternehmermodell.
Der Umfang beträgt mindestens 8 Lehreinheiten im Abstand von höchstens 3 Jahren oder alternativ mindestens 16 Lehreinheiten im Abstand von höchstens 5 Jahren. Die Seminare finden entweder in Präsenz oder als Webseminare statt.
zu den SeminarenBetreuungsgruppen II und III
Betriebe der Betreuungsgruppen II und III sollten sich nach DGUV Vorschrift 2 in sogenannten „konzentrierten Informationsseminaren“ regelmäßig weiterbilden.
Folgende Seminare bietet die BGN dazu an:
- Regionale Seminare: praxisnahe Themen am verschiedenen Standorten deutschlandweit – für kurze Anfahrtswege
- KPZ-Fortbildung: richtet sich speziell und ausschließlich an Personen, die vor mindestens 5 Jahren eine Basisqualifizierung im KPZ-Modell erworben haben (meist über Fernlehrgang oder Präsenzseminar)


