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Eine Angestellte steht am Tresen einer Metzgerei und schaut in die Auslage.

Kleinbetriebe

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Branchenspezifische Weiterbildungen

Wir laden Sie und Ihre Mitarbeitenden herzlich ein, etwas für die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation in Ihrem Betrieb zu tun. Die Inhalte unserer regionalen, branchenspezifischen Seminare behandeln praxisnahe Themen. Und das beste: Sie finden deutschlandweit an verschiedenen Standorten statt – auch in Ihrer Nähe! Das sorgt für kurze Anfahrtswege. 

Wählen Sie aus einer Vielzahl von Themen.

Regionale Seminare für Kleinbetriebe

Titelbild: Seminarbroschüre Kleinbetriebe

Gesunde Mitarbeiter. Zufriedene Gäste und Kunden. Aktive Unternehmer

Online lesen PDF-Version

Weiterbildung mit kurzen Wegen

Die Teilnahme an unseren regionalen Seminarangeboten ist für Sie kostenfrei. Für den Besuch eines freiwilligen, regionalen Seminarangebots übernimmt die BGN jedoch keine Fahrt- und keine Übernachtungskosten.

Gerne gehen wir mit unserem Angebot auf Ihre Wünsche und Anfragen direkt in der Region ein. Wenden Sie sich dazu an Ihre regionalen Ansprechpartner.

Seminare zur Qualifizierung im Unternehmermodell

Betriebe mit mehr als 20 und bis zu 50 Beschäftigten können die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung über das Unternehmermodell in Anspruch nehmen.

Das Unternehmermodell basiert auf einer Basisqualifizierung des Unternehmers beziehungsweise der Unternehmerin oder dessen/deren schriftlich bestellten Vertreters (§ 13 Arbeitsschutzgesetz) sowie im weiteren Verlauf einer permanenten Information und vorgeschriebenen, regelmäßigen Fortbildung.

Die Ausbildung erfolgt in deutscher Sprache. Wir empfehlen die Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an uns.

Am Basisseminar, der sogenannten „Motivationsmaßnahme“ nach DGUV Vorschrift 2, können teilnehmen:

  • Unternehmerinnen und Unternehmer der Betreuungsgruppe I (insb.Fleischwirtschaft) mit 1 bis 50 Beschäftigten

  • Unternehmerinnen und Unternehmer der Betreuungsgruppen II und III (BGN-Branchen außer Fleischwirtschaft) mit mehr als 20 bis 50 Beschäftigten

Das dreitägige Seminar wird als Präsenzseminar sowie als Webseminar angeboten.

zu den Seminarterminen

Sollte der Besuch eines Basisseminars, das als Motivationsmaßnahme Voraussetzung zur Teilnahme am Unternehmermodell ist, aus Gründen, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer nicht beeinflussen können (ausgebuchte Seminare/Seminarabsage von Seiten der BGN) zeitnah nicht möglich sein, bietet die BGN zum kurzfristigen Umstieg die Teilnahme an einer freiwilligen Startqualifizierung an. 

Die Startqualifizierung ist eine freiwillige Motivationsmaßnahme. Sie erlaubt Unternehmerinnen und Unternehmern, nach erfolgreichem Abschluss bereits die Teilnahme am Unternehmermodell und damit eine vorläufige Befreiung von der Regelbetreuung. Spätestens innerhalb eines Jahres muss die Teilnahme am Basisseminar erfolgen.

Für die freiwillige Startqualifizierung arbeitet der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin den Studienbrief "Startqualifizierung" durch, beantwortet Kontrollfragen und reicht diese bei der BGN zusammen mit einer Erklärung zu seinem Unternehmen ein. Er oder sie weiß danach, wann eine Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch genommen werden muss.

Startqualifizierung im BGN-Unternehmermodell (Stand 2025, in Überarbeitung)
PDF-Datei

Antrag zur Teilnahme am BGN-Unternehmermodell (Stand 2025, in Überarbeitung)
PDF-Datei

Um nach der Basisqualifizierung permanent informiert zu bleiben, nutzen Sie die verschiedenen Kanäle und Informationsangebote der BGN, wie

Auch Veranstaltungen kommen infrage, wie 

Spätestens nach 5 Jahren ist die Teilnahme an einem der mehrtägigen Fortbildungsseminare erforderlich:

Alternativ zur mehrtägigen Fortbildung alle 5 Jahre ist auch eine eintägige Fortbildung alle 3 Jahre zu folgenden Themen möglich:

Für Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Gastgewerbe ist alternativ nach 3 Jahren die Teilnahme am Onlineseminar „Gefährdungen im Gastgewerbe kennen und angehen“ möglich.

Wichtig: Die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar im Unternehmermodell setzt eine schriftliche Selbsterklärung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers voraus, dass ihr bzw. ihm aktuelle Dokumente zur Gefährdungsbeurteilung über den eigenen Betrieb vorliegen.

Seminare zur Qualifizierung im Kompetenzzentrenmodell

Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung am Kompetenzzentrenmodell teilnehmen. 

Das Besondere an diesem Modell ist, dass Sie als Unternehmerin oder Unternehmer die Betreuung selbst übernehmen können, sofern Sie sich – und das ist die Voraussetzung – für diese Aufgabe qualifiziert haben. Es kann nur der Unternehmer bzw. die Unternehmerin selbst oder ein ausdrücklich und mit Entscheidungskompetenz beauftragter Vertreter (§ 13 Arbeitsschutzgesetz) an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen.

Sollten Sie ein Problem nicht alleine lösen können, greifen Sie anlassbezogen und kostenfrei auf das Netzwerk regionaler Kompetenzzentren der BGN zurück. 

Die Basisqualifizierung („Motivationsmaßnahme“ nach DGUV Vorschrift 2) können Sie auf folgenden Wegen erreichen: 

Da es sich bei allen Qualifizierungsformen um eine verpflichtende Qualifizierungsmaßnahme handelt, können im Rahmen des Prämienverfahrens keine Prämienpunkte gesammelt werden.

Die Qualifizierung ist auch über einen Fernlehrgang möglich. Folgende Ausgaben des Fernlehrgangs sind verfügbar:

  • für Bäckereien und Konditoreien 

  • für Gaststätten, Küchenbetriebe, Hotels und Eiscafés

  • für Fahrgeschäfte und größere Geschäfte, für ambulante Gastronomie, für kleinere Schausteller

  • für Betriebe der Nahrungsmittelherstellung und Getränkeindustrie

Auf folgenden Wegen erhalten Sie die Unterlagen / Informationen zur Bearbeitung:

  1. Möglichkeit: Qualifikation im Extranet der BGN

  2. Möglichkeit: Gewerbezweigauswahl und Download

Alle Betreuungsgruppen

Um nach der Basisqualifizierung permanent informiert zu bleiben, nutzen Sie die verschiedenen Kanäle und Informationsangebote der BGN, wie

Auch Veranstaltungen kommen infrage, wie 

Betreuungsgruppe I (insb. Fleischwirtschaft)

Für Betriebe der Betreuungsgruppe I (insb. Fleischereibetriebe) besteht aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials die Pflicht zur Teilnahme an sogenannten „konzentrierten Informationsseminaren“. Wie auch bei der Basisqualifizierung erfolgt die Weiterqualifizierung analog dem Unternehmermodell, d.h. mit den Fortbildungsangeboten im Unternehmermodell.

Der Umfang beträgt mindestens 8 Lehreinheiten im Abstand von höchstens 3 Jahren oder alternativ mindestens 16 Lehreinheiten im Abstand von höchstens 5 Jahren. Die Seminare finden entweder in Präsenz oder als Webseminare statt.

zu den Seminaren

Betreuungsgruppen II und III

Betriebe der Betreuungsgruppen II und III sollten sich nach DGUV Vorschrift 2 in sogenannten „konzentrierten Informationsseminaren“ regelmäßig weiterbilden.

Folgende Seminare bietet die BGN dazu an:

  • Regionale Seminare: praxisnahe Themen am verschiedenen Standorten deutschlandweit  – für kurze Anfahrtswege
  • KPZ-Fortbildung: richtet sich speziell und ausschließlich an Personen, die vor mindestens 5 Jahren eine Basisqualifizierung im KPZ-Modell erworben haben (meist über Fernlehrgang oder Präsenzseminar)

Beratungsangebot für Kleinbetriebe

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0621 4456 - 2250

Ihre Fragen zur Anmeldung beantwortet Ihnen gerne das Team des Teilnehmer­­manage­ments

regionale-seminare@bgn.de regionale-seminare@bgn.de